BAföG-Reform 2026: Bundesregierung setzt Modernisierung vorerst aus
Bundesforschungsministerin Dorothee Bär hat eine Verzögerung bei der geplanten Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) signalisiert. Ursprünglich für das Wintersemester 2026/27 vorgesehen, steht die Neugestaltung des Systems nun auf der Kippe, da die politische Unterstützung schwindet. Bär räumte die Rückschläge ein, stellte sie jedoch als Teil umfassender Haushaltsentscheidungen dar.
Die BAföG-Reform sollte das System der staatlichen Studienförderung durch Zuschüsse und Darlehen modernisieren. Doch Bär bestätigte, dass die Regierungsfraktionen die geplanten Änderungen nicht mehr mittragen. Als Grund nannte sie Sparmaßnahmen und bezeichnete die mögliche Aussetzung als Frage politischer Prioritäten.
Statt einer Reform kündigte Bär Verbesserungen bei der Informationsvermittlung zum BAföG an. Ein neuer, KI-gestützter Chatbot auf dem Portal bafoeg-digital soll anonym und unverbindlich Auskunft über mögliche Anspruchsberechtigungen geben. Das Tool wird Nutzerinnen und Nutzer zudem an den bestehenden BAföG-Rechner verweisen, um präzisere Berechnungen zu ermöglichen.
Zum Thema Studienfinanzierung relativierte Bär Bedenken hinsichtlich nebenberuflicher Tätigkeiten. Sie betonte, dass das Arbeiten während des Studiums „keine Tragödie“ sei, und bezeichnete die aktuelle Situation deutscher Studierender als „hochprivilegiert“. Studiengebühren gebe es nicht, und staatliche Unterstützung stehe in verschiedenen Formen zur Verfügung.
Unabhängig davon bekräftigte Bär ihr Vorhaben, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz zügig zu reformieren. Ziel ist es, die Regelungen für befristete Arbeitsverträge im akademischen Bereich zu verschärfen und damit die seit langem kritisierte Unsicherheit von Anstellungen zu verringern.
Die für 2026 geplante BAföG-Reform scheint damit vorerst vom Tisch. Studierende können stattdessen mit verbesserten digitalen Serviceangeboten rechnen, darunter der KI-Chatbot. Gleichzeitig verlagert Bär ihren Fokus auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für wissenschaftliches Personal durch Änderungen im Vertragsrecht.






