Bayerns Grundsteuer-Reform stoppt automatische Erhöhungen durch Immobilienboom
Mila MüllerBayerns Grundsteuer-Reform stoppt automatische Erhöhungen durch Immobilienboom
In Bayern ist eine grundlegende Reform der Grundsteuer in Kraft getreten, die automatische Steuererhöhungen aufgrund steigender Immobilienpreise verhindern soll. Die Änderungen sind das Ergebnis jahrelanger rechtlicher und politischer Anpassungen, ausgelöst durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, das eine bundesweite Überprüfung veralteter Bewertungsmethoden erzwang.
Den Anfang machte im April 2018 das Bundesverfassungsgericht, das das alte Grundsteuersystem für verfassungswidrig erklärte. Als Reaktion darauf verabschiedete der Bayerische Landtag im November 2021 ein neues Bayerisches Grundsteuergesetz. Die jüngsten Anpassungen folgten im Frühjahr 2024, als die CSU-Fraktion weitere Verfeinerungen vorschlug.
Der Stadtrat von Landshut legte im Oktober 2024 schließlich die eigenen Hebesätze fest: Die Grundsteuer A wurde auf 295 Prozent, die Grundsteuer B auf 483 Prozent festgesetzt. Kurz darauf, Anfang Januar, verschickte das städtische Steueramt rund 30.000 Bescheide an lokale Grundstückseigentümer.
Trotz der hohen Zahl an Bescheiden wurden nur etwa 200 Einsprüche eingelegt. Die meisten Anfragen erfolgten telefonisch – die Sachbearbeiter verzeichneten im Januar und Februar durchschnittlich 150 Anrufe pro Tag. Bis März sank die Zahl auf 100 Anrufe täglich, in den Folgemonaten auf 50. Von allen geprüften Fällen mussten lediglich neun zur weiteren Prüfung an die Regierung von Niederbayern überwiesen werden.
Die Reform stellt sicher, dass die Grundsteuer nicht mehr automatisch mit den Marktpreisen steigt. Die aktualisierten Sätze Landshuts gelten nun sowohl für landwirtschaftliche als auch für Wohnimmobilien. Die Behörden erwarten, dass mit der vollständigen Umsetzung des neuen Systems weniger Streitfälle auftreten werden.






