Brandanschläge in Baden-Württemberg: 23-Jähriger wegen versuchten Mordes vor Gericht
Ida LangBrandanschläge in Baden-Württemberg: 23-Jähriger wegen versuchten Mordes vor Gericht
Ein 23-jähriger Mann muss sich wegen versuchten Mordes vor Gericht verantworten, nachdem er im vergangenen Oktober in Baden-Württemberg eine Serie von Brandanschlägen verübt haben soll. Tobias K. gestand, mit Molotowcocktails das Haus eines Politikers, ein Wohngebäude sowie Einsatzkräfte angegriffen zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, aus linksextremistischem Motiv gehandelt zu haben.
Vor dem Landgericht Hechingen dreht sich der Prozess um die Vorfälle in Leibertingen im Oktober. Tobias K. zündete demnach mit einem Molotowcocktail das Auto von Michael K., einem Unternehmer und ehemaligen lokalen AfD-Politiker, an. Ermittlern zufolge warf er zudem ein weiteres Brandgerät auf ein benachbartes Haus, in dem sechs Menschen schliefen.
In Vernehmungen räumte Tobias K. ein, an jenem Abend mehrere Molotowcocktails entzündet zu haben. Vor Gericht gab er später an, Drogen und der Anblick von AfD-Aufklebern auf einem Auto hätten sein Handeln beeinflusst. Die Staatsschutzabteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart sieht darin jedoch ein politisch motiviertes Verbrechen mit linksextremistischem Hintergrund.
Die Anklage beschränkt sich nicht auf Sachbeschädigung. Tobias K. wird zudem vorgeworfen, einen Molotowcocktail auf Polizisten und Feuerwehrleute geworfen zu haben, die am Tatort eintrafen. Zwar gab er zu, Mitglied der Linkspartei zu sein, bestritt jedoch, aktiv in deren Strukturen eingebunden zu sein. Seit 2020 wurden in Baden-Württemberg keine vergleichbaren, politisch motivierten Brandanschläge durch linksextremistische Gruppen offiziell registriert.
Ein Urteil im Fall wird für Mitte April erwartet.
Der Prozess wirft ein Schlaglicht auf einen seltenen Fall mutmaßlicher linksextremistischer Gewalt in der Region. Bei einer Verurteilung drohen Tobias K. schwere Strafen wegen versuchten Mordes und Angriffs auf Einsatzkräfte. Die Entscheidung des Gerichts wird zeigen, ob die Behauptungen der Staatsanwaltschaft zu den politischen Motiven Bestand haben.






