06 June 2026, 12:01

Deutschland reformiert Kartellrecht: Schärfere Regeln gegen Wettbewerbsverzerrung und Killer-Übernahmen

Gesetzesnovelle zum Kartellrecht: Reiche schlägt 50-prozentige Erhöhung der Umsatzschwellen vor

Deutschland reformiert Kartellrecht: Schärfere Regeln gegen Wettbewerbsverzerrung und Killer-Übernahmen

Deutschland verschärft Wettbewerbsregeln mit grundlegender Reform des Kartellrechts

Nach Informationen von Politico plant die Bundesregierung eine umfassende Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll. Die geplanten Änderungen sollen dem Bundeskartellamt erweiterte Befugnisse einräumen, um wettbewerbsschädliche Fusionen zu blockieren und Submissionsabsprachen zu untersuchen.

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Kernpunkt der Reform ist die stärkere Kontrolle sogenannter „Killer-Übernahmen“ – also Unternehmensaufkäufe, die gezielt den Wettbewerb ersticken sollen. Künftig kann das Kartellamt solche Transaktionen selbst dann prüfen, wenn das übernommene Unternehmen bisher keine Aktivitäten in Deutschland hat. Wirtschaftsminister Robert Habeck treibt diese Ausweitung voran, um wettbewerbsfeindliche Deals bereits im Keim zu ersticken.

Auch die Schwellenwerte für verpflichtende Fusionskontrollen werden angehoben: Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro (bisher 500 Millionen) und Inlandsumsätzen von 75 Millionen Euro (zuvor 50 Millionen) unterliegen künftig der Prüfpflicht. Damit soll sich die Aufsicht auf größere, marktprägende Zusammenschlüsse konzentrieren.

Ein weiterer zentraler Punkt sind beschleunigte Entscheidungsverfahren. In bestimmten Fällen muss das Kartellamt künftig innerhalb von nur zwei Wochen vorläufige Beschlüsse fassen. Wird diese Frist versäumt, gilt die Fusion automatisch als genehmigt. Die straffe Regelung soll Verzögerungen minimieren, ohne die Kontrollfunktion zu schwächen.

Die Novelle sieht zudem strengere Amtszeitbegrenzungen vor: Die Amtszeit des Kartellamtspräsidenten wird künftig auf maximal acht Jahre begrenzt – ein Bruch mit der bisherigen Praxis, nach der Andreas Mundt die Behörde bereits seit 2009 führt. Darüber hinaus wird die Aufsicht über missbräuchliche Praktiken im Energiesektor um fünf Jahre verlängert, was der Behörde erweiterte Eingriffsrechte einräumt.

Um Korruption bei öffentlichen Aufträgen entgegenzuwirken, erhält das Kartellamt neue Instrumente zur Aufdeckung von Submissionsabsprachen – besonders relevant angesichts der geplanten großen Infrastrukturinvestitionen in Deutschland. Die Regierung strebt an, die Reform bis zum 1. Juli final zu beschließen; die Kabinettsvorlage soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause eingebracht werden.

Die Änderungen werden die Wettbewerbsaufsicht in Deutschland grundlegend reformieren: von schnelleren Fusionsprüfungen bis zu schärferen Sanktionen bei Kartellabsprachen. Unternehmen müssen künftig höhere Umsatzschwellen für Kontrollen erfüllen, während das Kartellamt mit mehr Kompetenzen ausgestattet wird, um faire Marktbedingungen durchzusetzen. Die Neuregelungen treten in Kraft, sobald Kabinett und Parlament zugestimmt haben.

Quelle