EU führt "Nur Ja heißt Ja" ein – ein Meilenstein für den Opferschutz
Die Europäische Kommission hat die "Nur Ja heißt Ja"-Resolution verabschiedet und damit einen neuen Standard für sexuelle Einwilligung in der gesamten EU gesetzt. Diese Entscheidung folgt auf jahrelange Debatten und wurde durch prominente Fälle vorangetrieben, darunter der von Gisèle Pelidot. Das Vorhaben zielt darauf ab, den Schutz von Opfern sexualisierter Gewalt zu stärken, indem klar definiert wird, was als Einwilligung gilt.
Das "Nein heißt Nein"-Prinzip galt einst als wichtiger rechtlicher Fortschritt, da es sexuelle Handlungen gegen den klaren Willen einer Person unter Strafe stellte. Doch Expert:innen argumentierten seit Jahren, dass dieser Standard nicht ausreiche. Sie bestanden darauf, dass "Nur Ja heißt Ja" – bei dem nur eine explizite, begeisterte Zustimmung zählt – ein besserer Weg sei, um Missbrauch zu verhindern.
Widerstand gegen solche Gesetze war besonders unter konservativen Gruppen groß. Kritiker:innen behaupteten, dies führe zu unpraktischen Situationen, etwa zur Notwendigkeit schriftlicher Verträge vor dem Sex. Dennoch haben Länder wie Schweden, Belgien und Frankreich bereits ähnliche Regelungen eingeführt oder erwägen sie nun.
Die Resolution der EU macht deutlich: Schweigen, mangelnde Begeisterung oder sogar subtile Abwehrgesten bedeuten, dass keine Einwilligung vorliegt. Die Entscheidung erfolgt nach dem Fall Gisèle Pelidot, der Lücken in den bestehenden Gesetzen aufzeigte. Nun hofft die EU, durch einen einheitlichen Ansatz den Opferschutz in allen Mitgliedstaaten zu verbessern.
Die neue Resolution verlagert den rechtlichen Fokus weg von der Beweispflicht der Opfer, ein "Nein" geäußert zu haben, hin zu einer aktiven, klaren Zustimmung. Mehrere europäische Länder haben sich bereits in diese Richtung bewegt, und die Haltung der EU könnte andere dazu ermutigen, diesem Beispiel zu folgen. Das Ziel ist es, sexualisierte Gewalt zu verringern, indem Einwilligungsregeln präziser und opferzentrierter gestaltet werden.






