Ex-Geschäftsführer wegen Millionen-Steuerhinterziehung in der Solarindustrie verurteilt
Finn KleinEx-Geschäftsführer wegen Millionen-Steuerhinterziehung in der Solarindustrie verurteilt
Ein deutsches Gericht hat Christian L., den ehemaligen Geschäftsführer der Solar Fabrik GmbH, zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das Urteil folgt auf sein Geständnis der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Umgehung von Mindestimportpreisen für chinesische Solarmodule. Der Fall betrifft einen Schaden in Höhe von insgesamt 9,1 Millionen Euro zwischen 2014 und 2016.
Christian L. hatte 2010, bei Gründung des Unternehmens, die Geschäftsführung der ESC Verwaltungs GmbH übernommen. Jahre später, 2016, erwarb er Teile der Produktionsstätten der insolventen Solar-Fabrik AG.
Im Mittelpunkt des Prozesses standen Vorwürfe, er habe in mehreren Fällen Steuern hinterzogen und dem Fiskus so Millionenenträge vorenthalten. Zu Beginn des Verfahrens bekannte er sich vollumfänglich schuldig. Im Rahmen einer Verständigung mit dem Gericht ordneten die Richter die Einziehung von knapp 1,2 Millionen Euro aus seinem Vermögen an.
Zusätzlich verhängte das Gericht Bewährungsauflagen: Christian L. muss 45.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Bereits 2022 hatte er die Liquidation der ESC Verwaltungs GmbH beantragt, deren Leitung er einst innehatte.
Die Bewährungsstrafe setzt den Schlusspunkt unter einen Fall, der mit Manipulationen bei Importpreisen in der Solarindustrie verbunden war. Christian L. muss die finanziellen Sanktionen und Bewährungsbedingungen des Gerichts erfüllen. Das Urteil beendet damit ein Kapitel über das jahrelange Steuerhinterziehungs-System.






