25 April 2026, 20:02

Gericht stoppt Google Fonts wegen DSGVO-Verstoß – Website-Betreiber muss zahlen

Computerbildschirm mit der Anzeige "Diese versteckte Website wurde beschlagnahmt" und dem Logo der niederländischen Polizei mit einem blauen Schild und einem weißen Stern.

Gericht stoppt Google Fonts wegen DSGVO-Verstoß – Website-Betreiber muss zahlen

Ein Münchner Gericht hat entschieden, dass die Einbindung von Google Fonts auf einer Website ohne ausreichende Schutzmaßnahmen gegen die europäischen Datenschutzbestimmungen verstößt. Der Richterspruch erfolgte, nachdem die IP-Adresse eines Besuchers automatisch an Google übermittelt worden war, was zu einer Geldstrafe und einer Unterlassungsverfügung gegen den Website-Betreiber führte.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand eine Website, die Google Fonts nutzte und dabei die dynamische IP-Adresse des Besuchers an den Technologiekonzern weiterleitete. Das Gericht wertete diese Datenübermittlung als rechtswidrig nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), da sie das Recht des Klägers auf informationelle Selbstbestimmung verletzte.

Der Kläger forderte Schadensersatz und eine Unterlassungsklage mit der Begründung, die unberechtigte Weitergabe seiner IP-Adresse verstoße gegen sein allgemeines Persönlichkeitsrecht. Das Landgericht gab ihm recht, sprach eine Entschädigung von 100 Euro zu und verfügte, dass der Website-Betreiber die Praxis einstellen muss.

Rechtsexperten wiesen darauf hin, dass Google Fonts auch ohne Verbindung zu den Servern von Google genutzt werden kann. Im vorliegenden Fall hatte die technische Umsetzung der Website jedoch versagt, die Datenübermittlung zu verhindern, was letztlich zum Verstoß führte.

Das Urteil schafft einen Präzedenzfall dafür, wie Websites mit externen Schriftart-Diensten unter der DSGVO umgehen müssen. Betreiber sind nun verpflichtet sicherzustellen, dass Besucherdaten – einschließlich IP-Adressen – nicht ohne ausdrückliche Einwilligung weitergegeben werden. Bei Nichteinhaltung drohen weitere rechtliche Schritte und finanzielle Sanktionen.

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