Gerichtsurteil im Streit zwischen Gelbhaar und Schedlich: Wer darf was sagen?
Greta SchulzGerichtsurteil im Streit zwischen Gelbhaar und Schedlich: Wer darf was sagen?
Ein langjähriger Rechtsstreit zwischen dem ehemaligen Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar und seiner Parteikollegin Klara Schedlich hat nun eine teilweise Klärung gefunden. Das Oberlandesgericht Hamburg entschied zugunsten Schedlichs und erlaubte ihr, bestimmte Aussagen über Gelbhaar zu wiederholen. Der Fall geht auf Vorwürfe aus dem Jahr 2024 zurück, die schließlich zu Gelbhaars politischem Sturz und seinem Ausscheiden aus dem Bundestag Anfang 2025 führten.
Ausgelöst wurde die Kontroverse durch Berichte des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) über mehrere #MeToo-Vorwürfe gegen Gelbhaar. Keine dieser Anschuldigungen stammte von Schedlich, doch die Veröffentlichungen lösten eine breite öffentliche Debatte aus. Gelbhaar wies die Vorwürfe stets als falsch und unbelegt zurück. Viele der Anschuldigungen erwiesen sich später als haltlos, woraufhin der RBB eine öffentliche Entschuldigung aussprach.
Gelbhaars politische Laufbahn erlitt daraufhin schwere Rückschläge. Er verlor die sichere Nominierung für die Bundestagswahl 2024 – eine direkte Folge des Skandals. Anfang 2025 verließ er schließlich ganz den Bundestag.
Im Mittelpunkt des Gerichtsverfahrens standen widersprüchliche Aussagen zwischen Gelbhaar und Schedlich. Zwar durfte sie bestimmte Behauptungen wiederholen, doch die Richter urteilten, dass Teile des Streits auf unterschiedlichen persönlichen Schilderungen beruhten. Schedlich hatte ihre Aussagen in einer eidesstattlichen Versicherung für den RBB gemacht, die im Prozess als zentrales Beweismittel diente.
Das Urteil bedeutet einen juristischen Erfolg für Schedlich, die damit bestimmte Aussagen über Gelbhaar weiter aufrechterhalten darf. Für Gelbhaar schließt sich mit dem Verfahren ein Kapitel, das ihn seine politische Karriere und seinen Ruf kostete. Offene Fragen zu den weiteren #MeToo-Vorwürfen – von denen viele nie belegt wurden – bleiben jedoch bestehen.






