Hagenbad verschärft Sicherheitsregeln nach tödlichen Badeunfällen
Hagenbad GmbH führt neue Sicherheitsmaßnahmen in ihren Bädern ein
Nach zwei tödlichen Badeunfällen innerhalb der letzten zwei Jahre hat die Hagenbad GmbH neue Sicherheitsvorkehrungen für ihre Schwimmbäder eingeführt. Die Änderungen betreffen vor allem Kinder, die das Westfalenbad (Hallenbad) oder die Freibäder in Hagen besuchen. Strengere Aufsichtspflichten und Aufklärungsprogramme sollen künftige Vorfälle verhindern.
Anlass für die Maßnahmen sind zwei tragische Ertrinkungsunfälle im Westfalenbad, bei denen ein fünfjähriges Mädchen und ein siebenjähriger Junge ums Leben kamen. Beide Zwischenfälle ereigneten sich in den vergangenen zwei Jahren und veranlassten das Unternehmen, die Sicherheitsstandards zu überprüfen.
Ab dem 1. April gelten folgende Regeln: - Kinder unter 10 Jahren dürfen das Bad nur in Begleitung einer Aufsichtsperson ab 16 Jahren besuchen. - Jede erwachsene Begleitperson darf maximal zwei Kinder unter 10 Jahren gleichzeitig beaufsichtigen. - Kinder unter 14 Jahren erhalten ohne das Bronze-Schwimmabzeichen keinen Zutritt mehr, wenn sie allein kommen.
Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, wird das Personal stichprobenartige Kontrollen an den Badeingängen durchführen. Zudem plant das Unternehmen Sicherheitstag, an denen Familien über mögliche Gefahren und richtiges Verhalten in Notfällen informiert werden. Ergänzend dazu bietet das Westfalenbad 12 Wassergewöhnungskurse für Kleinkinder sowie 35 Schwimmkurse an – von Anfängerstufen bis zum Silber-Schwimmabzeichen.
Die neuen Richtlinien stellen einen grundlegenden Wandel im Sicherheitsmanagement der Hagenbad GmbH dar. Durch verschärfte Zugangsbestimmungen und Schulungsangebote sollen Risiken für junge Schwimmer minimiert werden. Die Änderungen treten Anfang April in Kraft, wobei die Einhaltung von Beginn an überwacht wird.






