17 June 2026, 17:04

Hamburgs Bürgerschaft entscheidet über umstrittenes Verfassungsschutz-Gesetz für Beamte

Rot-Grün setzt neue radikale Verordnung durch

Hamburgs Bürgerschaft entscheidet über umstrittenes Verfassungsschutz-Gesetz für Beamte

Hamburger Bürgerschaft stimmt am 17. Juni über umstrittenes neues Gesetz ab

Unter dem Titel „Gesetz zum Schutz des öffentlichen Dienstes vor verfassungsfeindlichen Einflüssen“ soll eine umstrittene Neuregelung eingeführt werden, die alle Einstellungen und Beförderungen in der Stadt einer Überprüfung unterzieht. Der Entwurf stößt vor der anstehenden Entscheidung auf sowohl Zustimmung als auch heftige Kritik.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Das geplante Gesetz würde verlangen, dass jede von der Stadt eingestellte oder beförderte Person vom Verfassungsschutz überprüft wird. Falls es verabschiedet wird, tritt es automatisch am 31. Juli 2031 außer Kraft. Unterstützung erhält der Entwurf von der regierenden SPD und den Grünen sowie von der oppositionellen CDU.

Die Koalition plant, noch am selben Tag einen Änderungsantrag einzubringen. Dieser sieht vor, dass nicht mehr der Verfassungsschutz, sondern die Stadt selbst darüber entscheidet, welche Informationen für Einstellungsverfahren als „relevant“ gelten. Der Zeitplan für das Gesetz wurde auf Juni vorgezogen, um ausreichend Stimmen zu sichern und Abweichler zu verhindern.

Die Kritik daran ist laut. Die Jusos und die Grüne Jugend werfen dem Gesetz vor, zu unbestimmt formuliert zu sein und Bewerber:innen willkürlich benachteiligen zu können. Beide Gruppen haben den Entwurf scharf verurteilt und wollen in einer gemeinsamen Pressekonferenz dagegen Stellung beziehen. Unterdessen kündigte die Linke an, eine namentliche Abstimmung über das Gesetz zu beantragen.

Die Abstimmung findet am 17. Juni statt. Bei einer Annahme würde das Gesetz verpflichtende Überprüfungen für städtische Beschäftigte einführen und bis 2031 in Kraft bleiben. Sein Inkrafttreten hängt davon ab, ob die notwendige Mehrheit im Parlament gehalten werden kann.

Quelle