Karfreitag in Berlin und Brandenburg: Warum Tanzen und Musik tabu bleiben
Greta SchulzKarfreitag in Berlin und Brandenburg: Warum Tanzen und Musik tabu bleiben
Karfreitag bleibt in Berlin und Brandenburg ein Tag strenger Ruhe
In Berlin und Brandenburg gelten an Karfreitag weiterhin strenge Regeln, die öffentliche Unterhaltung einschränken – darunter Tanzen und Livemusik. Die Vorschriften sind seit mindestens fünf Jahren unverändert, wobei Brandenburg noch weitergehende Beschränkungen als die Hauptstadt erlassen hat.
In Berlin sind öffentliche Tanzveranstaltungen von 4:00 Uhr morgens bis 21:00 Uhr an Karfreitag verboten. Zudem gilt ein Veranstaltungsverbot für musikalische Aufführungen in Gastronomiebetrieben mit Alkoholausschank. Auch Sportevents mit Unterhaltungsprogramm oder Musik unterliegen diesem Verbot. Die Regelungen entsprechen der Einstufung des Karfreitags als "stiller Feiertag" in Deutschland – ähnlich wie der Volkstrauertag oder der Totensonntag.
Brandenburg geht noch einen Schritt weiter: Hier sind öffentliche Tanzveranstaltungen von Mitternacht am Karfreitag bis 4:00 Uhr morgens am Karsamstag komplett untersagt. Betroffen sind auch alle Zusammenkünfte in Gastronomiebetrieben mit Alkoholausschank, sofern sie über den reinen Speise- und Getränkeausschank hinausgehen. Zudem sind Freiluftprozessionen und öffentliche Sportevents in diesem Zeitraum verboten.
Kulturministerin Manja Schüle (Brandenburg) verteidigt die strengen Auflagen. Die Ruhe ermögliche Besinnung und komme der gesamten Gesellschaft zugute. Andere Bundesländer halten sich hingegen an eigene Feiertagsgesetze mit unterschiedlichen Einschränkungen.
Seit Jahren unverändert sorgen die Regelungen dafür, dass der Karfreitag in beiden Ländern ein ruhiger Tag bleibt. Während das Verbot in Berlin 17 Stunden gilt, erstreckt es sich in Brandenburg über mehr als 28 Stunden. Veranstalter und Betreiber müssen sich an die Vorschriften halten – bei Verstößen drohen Strafen nach den jeweiligen Feiertagsgesetzen.






