17 April 2026, 22:01

Landkreis Fürth führt Prepaid-Karte für Asylbewerberleistungen ein

Alte deutsche Familienskarte von Berlin mit einem Wert von 600 US-Dollar, mit Text und einem aufgeklebten Stempel.

Landkreis Fürth führt Prepaid-Karte für Asylbewerberleistungen ein

Ab Juli 2024 führt der Landkreis Fürth für die Auszahlung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eine Prepaid-Zahlungskarte ein. Das neue System ersetzt Bargeldzahlungen und Banküberweisungen und stellt eine deutliche Veränderung dar, wie Empfängerinnen und Empfänger künftig auf ihre Gelder zugreifen. Personen ab 14 Jahren erhalten ihre Karte zum nächsten regulären Auszahlungstermin.

Die Karte funktioniert wie eine herkömmliche Mastercard und kann bei allen Händlern eingesetzt werden, die diese Zahlungsmethode akzeptieren. Allerdings unterliegt ihre Nutzung mehreren Einschränkungen. Internationale Überweisungen und die meisten Online-Käufe sind gesperrt – mit Ausnahme essenzieller Dienstleistungen wie Fahrkarten für den öffentlichen Nahverkehr oder das Deutschlandticket.

Auch Bargeldabhebungen sind begrenzt: Pro Monat sind maximal 50 Euro möglich. Überweisungen und Lastschriften sind nur an vorab genehmigte Empfänger möglich, die auf einer offiziellen "Positivliste" geführt werden. Zudem darf die Karte im Ausland nicht genutzt werden, wenn der oder die Inhaber:in asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Beschränkungen unterliegt, die ihren Aufenthaltsort begrenzen.

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Zur Verwaltung ihrer Mittel können Leistungsbeziehende ihren Kontostand einsehen und Transaktionen über eine mehrsprachige App oder Website prüfen. Für Unterstützung stehen KI-gestützte Chatbots per Telefon oder Chat bereit, die in mehreren Sprachen Antworten auf häufige Fragen bieten.

Das neue Kartensystem soll die Auszahlung von Leistungen effizienter gestalten und gleichzeitig strengere Kontrollen über die Verwendung der Mittel einführen. Bargeld oder Banküberweisungen entfallen künftig – alle Gelder werden direkt auf die Karte geladen. Die Änderungen treten im Juli 2024 in Kraft und betreffen alle anspruchsberechtigten Personen im Landkreis Fürth.

Quelle