23 April 2026, 20:03

Lörrach verschärft Prostitutionsregeln: Stadtweites Straßenverbot ab 2026

Eine Frau in einem blauen Kleid steht lachend vor einem Gebäude mit einer Aussage über Menschenhandel, mit Menschen, Pflanzen und Flaggen im Hintergrund.

Lörrach verschärft Prostitutionsregeln: Stadtweites Straßenverbot ab 2026

Der Stadtrat von Lörrach wird im kommenden Jahr strengere Regeln für die Prostitution einführen. Die überarbeitete Verordnung soll rechtliche Grenzen klarer definieren und gleichzeitig bestimmte Gebiete vor solchen Aktivitäten schützen. Die neuen Richtlinien entstanden in enger Abstimmung mit der Polizei und den regionalen Behörden.

Am 28. April 2026 wird der Rat eine aktualisierte Sperrgebietsverordnung verabschieden. Zu den wichtigsten Änderungen gehört ein vollständiges Verbot von Straßenprostitution in der gesamten Stadt. Auch Bordelle und ähnliche Einrichtungen unterliegen künftig schärferen Kontrollen.

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Künftig dürfen Bordelle nur noch in zwei ausgewiesenen Industriegebieten betrieben werden. In 20 Gewerbezonen werden sie hingegen vollständig verboten. Prostitutionsangebote in Privatwohnungen ("In-Call"-Dienstleistungen) bleiben größtenteils erlaubt, wenn auch mit gewissen Einschränkungen. Die Verordnung erfasst nicht die Nutzung von Kurzzeitwohnungen für Prostitution.

An der Ausarbeitung der neuen Regeln waren die örtliche Polizei und der Regierungspräsidium Freiburg beteiligt. Ziel war es, klarere rechtliche Strukturen zu schaffen und zugleich sensible Standorte zu schützen. Die Verordnung tritt in Kraft, sobald sie im Amtsblatt des Landes veröffentlicht wird. Derzeit liegen in Lörrach keine neuen Anträge auf Bordelleröffnung vor.

Die aktualisierte Verordnung beschränkt Bordelle auf zwei festgelegte Industriegebiete, verbietet Straßenprostitution stadtweit und legt Bedingungen für "In-Call"-Dienstleistungen fest. Kurzzeitwohnungen wurden in der Neuregelung nicht berücksichtigt und bleiben vorerst unverändert.

Quelle