04 May 2026, 08:02

Neue Steuerregel: Elektro-Dienstwagen ab Juli 2025 schneller abschreiben

Plakat wirbt mit bis zu 7.500 US-Dollar Rabatt auf neue oder gebrauchte Elektrofahrzeuge durch einen Steuerbonus von 2023, zeigt ein Bild eines Autos.

Neue Steuerregel: Elektro-Dienstwagen ab Juli 2025 schneller abschreiben

Ab Juli 2025 können Unternehmen in Deutschland Elektrofahrzeuge steuerlich schneller abschreiben als bisher. Die Neuregelung gilt für neue und gebrauchte Elektro-Dienstwagen, die ab dem 1. Juli 2025 erworben werden, und soll Betriebe dazu motivieren, auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel umzusteigen.

Die Sonderabschreibung ist in § 7 Absatz 2a des Einkommensteuergesetzes (EStG) festgelegt. Im ersten Jahr können Unternehmen 75 Prozent des Kaufpreises eines Elektro-Dienstwagens absetzen. In den folgenden fünf Jahren wird der Restwert mit Sätzen von 10 %, 5 %, 5 %, 3 % und schließlich 2 % abgeschrieben.

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Normalerweise gilt diese Regelung nur für direkte Käufe, nicht für Leasingverträge. Eine Ausnahme bilden jedoch Vollamortisations-Leasingverträge. Bei diesen Verträgen leistet der Leasingnehmer Zahlungen, die sowohl die Fahrzeugkosten als auch die Finanzierung abdecken. Da das Fahrzeug wirtschaftlich dem Leasingnehmer gehört, muss es in seiner Bilanz erfasst werden.

Nach der letzten Rate oder dem Ende der Grundmietzeit kann der Leasingnehmer das Fahrzeug entweder in sein Eigentum übernehmen oder verkaufen. Diese Struktur ermöglicht es, dass auch geleaste Elektrofahrzeuge dieselben Steuervergünstigungen wie gekaufte Modelle erhalten.

Die angepasste Abschreibungsmethode verringert das zu versteuernde Einkommen von Unternehmen, die in Elektro-Dienstwagen investieren. Sie gilt für Käufe und qualifizierte Leasingverträge ab Mitte 2025. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Leasingverträge die Kriterien der Vollamortisation erfüllen, um von den beschleunigten Abschreibungen zu profitieren.

Quelle