Neues Tierwohl-Kennzeichen für Schweinefleisch ab 2027 geplant
Deutschland führt ein neues Tierwohl-Kennzeichnungssystem für Schweinefleisch ein. Das System soll Verbrauchern klarere Informationen über Haltungstandards bieten und wird in den kommenden Jahren schrittweise eingeführt. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer hat die Umsetzung zu einer zentralen Priorität erklärt.
Der Prozess beginnt im Mai, wenn der Gesetzesentwurf zur offiziellen Notifizierung nach Brüssel übermittelt wird. Dieser Schritt ist notwendig, bevor das System finalisiert werden kann. Die Kabinettsabstimmung wird voraussichtlich im August stattfinden und markiert einen weiteren Meilenstein des Plans.
Die Kennzeichnungspflicht tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und gilt zunächst nur für Schweinefleischprodukte. Minister Rainer betont, wie wichtig es sei, das System zunächst für Schweinefleisch zu perfektionieren, bevor eine Ausweitung auf andere Fleischsorten in Betracht gezogen werde. Zudem bestätigte er, dass Gastronomiebetriebe und Catering-Unternehmen die Kennzeichnung ab dem 1. Juli 2027 einführen müssen.
Rainer hat mehrfach die Notwendigkeit eines zuverlässigen und praxisnahen Ansatzes hervorgehoben. Zwar sei das langfristige Ziel eine breitere Abdeckung, doch liege der Fokus derzeit auf Schweinefleisch. Eine kurzfristige Ausweitung auf Rind-, Geflügel- oder andere Fleischprodukte schloss der Minister aus.
Die neuen Kennzeichnungsregeln werden Anfang 2027 zunächst auf Schweinefleischprodukten erscheinen. Sechs Monate später muss auch die Gastronomiebranche die Vorgaben umsetzen. Die schrittweise Einführung unterstreicht den behutsamen Ansatz der Regierung, um mehr Transparenz bei Tierwohlstandards zu schaffen.






