Niedersachsen revolutioniert die Arzneimittelversorgung für Arztpraxen mit neuem Abkommen
Greta SchulzNiedersachsen revolutioniert die Arzneimittelversorgung für Arztpraxen mit neuem Abkommen
Neues Abkommen für bessere Arzneimittelversorgung in Niedersachsen unterzeichnet
Ein neues Abkommen soll die Belieferung von Arztpraxen mit Medikamenten durch Apotheken in Niedersachsen verbessern. Die Vereinbarung ersetzt ein veraltetes System durch einen standardisierten Rahmen und sichert so eine zuverlässigere Versorgung mit essenziellen Praxisbedarfsmitteln. Offiziell tritt sie am 1. Juli 2023 in Kraft.
Der Landesapothekerverband Niedersachsen (LAV) und die gesetzlichen Krankenkassen im Land haben die einheitliche Regelung für Praxisbedarf (SSB) finalisiert. Damit wird das bisherige Flickwerk aus Einzelvereinbarungen abgelöst – klare Vorgaben für Apotheken und Vertragsärzte schaffen nun mehr Transparenz. Das neue System umfasst unter anderem Impfstoffe, Notfallmedikamente sowie Verbandsmaterialien, die für mehrere Patienten genutzt werden.
Laut Abkommen gelten für Apotheken bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln für den Praxisbedarf nun standardisierte Prioritätsregeln. Für Impfstoffe erhalten sie zunächst 80 Cent pro Dosis. Die Vergütung steigt später in einer dritten Phase auf einen Euro, sobald vorab definierte Ziele erreicht sind.
Zudem verhindert die Vereinbarung eine mögliche vertragliche Lücke, da die alten Regelungen zum 31. Dezember 2025 auslaufen würden. Durch den Start am 1. Juli 2023 ist die kontinuierliche Versorgung der Arztpraxen im gesamten Bundesland gesichert.
Das neue Rahmenwerk soll die Versorgung mit Praxisbedarfsmitteln in Niedersachsen modernisieren und stabilisieren. Apotheken und Ärzte agieren nun nach einheitlichen, verbindlichen Standards. Die Vereinbarung garantiert einen reibungsloseren Zugang zu lebenswichtigen Behandlungen und führt schrittweise höhere Vergütungen für Impfstofflieferungen ein.






