Nürnberg darf vorerst im Bündnis gegen Rechtsextremismus bleiben – doch der Streit geht weiter
Finn KleinNürnberg darf vorerst im Bündnis gegen Rechtsextremismus bleiben – doch der Streit geht weiter
Ein langjähriger Rechtsstreit über die Mitgliedschaft Nürnbergs im Bündnis gegen Rechtsextremismus hat eine neue Wendung genommen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am Donnerstag, dass die Stadt vorerst Teil des Netzwerks bleiben darf. Die Entscheidung verlängert einen Konflikt, der 2022 begann, als der lokale AfD-Verband erstmals gegen die Beteiligung der Stadt klagte.
Der Fall wurde zur weiteren Prüfung zurückverwiesen, sodass noch keine endgültige Klärung vorliegt. Das Gericht muss nun bewerten, ob das Bündnis die AfD unzulässig benachteiligt und ob Nürnberg zu großen Einfluss auf dessen Aktivitäten ausübt.
Ausgelöst wurde der Streit 2022, als der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach Beschwerde gegen die Stadtbeteiligung einreichte. Zwei Jahre später, 2024, gab das Bayerische Verwaltungsgericht der AfD recht und verfügte den Austritt Nürnbergs. Die Stadt legte Berufung ein, woraufhin der Fall vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gelangte.
Das Bündnis, dem 164 Städte, Gemeinden und Landkreise sowie 358 zivilgesellschaftliche Gruppen angehören, engagiert sich seit Jahren gegen Rechtsextremismus. Im Vorfeld der bayerischen Kommunalwahlen am 8. März startete es eine Kampagne unter dem Motto "Demokratie. Keine Alternative! Ihre Stimme gegen Rechtsextremismus". Finanziert wird das Bündnis unter anderem von der Stadt Nürnberg und der Metropolregion.
Obwohl der aktuelle Beschluss Nürnberg vorläufig im Bündnis belässt, steht eine endgültige Entscheidung noch aus. Als Nächstes wird geprüft, ob das Hauptziel des Bündnisses darin besteht, die AfD gezielt zu benachteiligen, und ob die Stadt übermäßige Kontrolle über dessen Arbeit ausübt. Bis dahin bleibt die rechtliche Unsicherheit bestehen.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ermöglicht Nürnberg zwar den Verbleib im Bündnis, lässt zentrale Fragen aber offen. Der Fall geht nun an eine untere Instanz zurück, die ihn eingehender prüfen wird. Ein abschließendes Urteil wird klären, ob die Mitgliedschaft der Stadt gegen das Gebot der staatlichen Neutralität verstößt oder die AfD unrechtmäßig ins Visier nimmt.






