RAW-Gelände in Berlin: Kulturelles Erbe zwischen Abriss und Wohnungsbau
Finn KleinRAW-Gelände in Berlin: Kulturelles Erbe zwischen Abriss und Wohnungsbau
Ungewisse Zukunft für das Berliner RAW-Gelände in Friedrichshain
Nach fast elf Jahren Verhandlungen bleibt die Zukunft des RAW-Geländes in Berlin-Friedrichshain unklar. Die Kurth-Gruppe, Eigentümerin des Areals, erklärte den Planungsprozess für gescheitert und kündigte an, dass mehrere Projekte – darunter der Club Cassiopeia – den Standort bald verlassen müssen.
Die Kurth-Gruppe hatte das RAW-Gelände 2015 erworben. Ihre Aufgabe bestand darin, das Gelände wirtschaftlich zu entwickeln, ohne seinen subkulturellen Kern zu zerstören. 2022 schien ein Durchbruch möglich, als der Bezirk einen 100 Meter hohen Büroturm vorschlug – im Gegenzug für den Erhalt des sogenannten „kulturellen L“. Doch das Abkommen platzte, und die Gespräche kamen zum Stillstand.
2023 wurden die Verhandlungen wiederaufgenommen, und bis Mitte Mai 2024 schien eine Einigung greifbar. Doch der Bezirk verweigerte vorzeitige Baugenehmigungen. Daraufhin brach die Kurth-Gruppe die Gespräche ab und setzte stattdessen auf lukrativere Wohnprojekte.
Am Samstag war das Gelände noch lebendig: Eine öffentliche Fußball-Übertragung lockte Besucher an. Florian Falkenhagen, Geschäftsführer der Cassiopeia, erhielt jedoch die mündliche Aufforderung, den Standort bis Ende des Monats zu räumen. Obwohl der Club weiterhin Miete zahlt, operiert er seit Ende letzten Jahres nur noch auf Zeit.
Die Kurth-Gruppe wirft dem Bezirk nun vor, mit dem jüngsten Rahmenabkommen frühere Vereinbarungen gebrochen zu haben. Das aktuelle Angebot diene allein den Interessen Berlins und lasse den Investor ohne Möglichkeit, seine Pläne umzusetzen.
Ohne Unterstützung des Bezirks und einen abgeschlossenen Planungsprozess bleibt die Zukunft des RAW-Geländes ungewiss. Die Entscheidung der Kurth-Gruppe, auf Wohnungsbau zu setzen, könnte das Ende für langjährige Kulturprojekte bedeuten. Die weitere Entwicklung hängt von neuen Verhandlungen zwischen Eigentümern und Behörden ab.






