21 April 2026, 02:02

Rechtsexperte fordert Reformen: Wann Schwarzfahren strafbar sein sollte

Zeichen an einer Zugtür, das das Tragen einer Gesichtsbedeckung im öffentlichen Personennahverkehr verlangt, mit einem Glasfenster auf der rechten Seite.

Rechtsexperte fordert Reformen: Wann Schwarzfahren strafbar sein sollte

Rechtsexperte Helmut Frister fordert Reformen beim Umgang mit Schwarzfahren in Deutschland

Der Juraprofessor Helmut Frister plädiert für eine Neuregelung der Ahndung von Schwarzfahren in Deutschland. Zwar lehnt er eine vollständige Abschaffung der strafrechtlichen Konsequenzen ab, doch kritisiert er, dass die aktuellen Gesetze das Justizsystem unnötig belasten. Seine Vorschläge zielen darauf ab, zwischen Bagatelldelikten und schwerwiegenden Verstößen klarer zu unterscheiden.

Frister betrachtet Schwarzfahren vor allem als zivilrechtliches Unrecht – einen Vertragsbruch, nicht jedoch als Straftat. Seinem Standpunkt nach sollten einfache Fälle, etwa wenn Fahrgäste ohne Ticket unterwegs sind, ohne jedoch Schranken zu überwinden, nicht strafrechtlich verfolgt werden. Gleichzeitig widerspricht er Forderungen, Schwarzfahren pauschal zu einer Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Er warnt, dass auch in solchen Fällen Zwangshaft letztlich zu einer Freiheitsstrafe führen könne.

Besonders umstritten bleibt § 265a des Strafgesetzbuchs, der Schwarzfahren unter Strafe stellt. Frister spricht sich zwar gegen eine komplette Streichung der Norm aus, betont jedoch, dass nur besonders verwerfliches Verhalten strafrechtlich geahndet werden sollte. Er verweist darauf, dass bereits jede vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland auf Schwarzfahren zurückgeht.

Eine besondere Herausforderung stellen Fernverkehrsstrecken dar: 2024 betraf jeder achte gemeldete Fall solche Verbindungen. Frister argumentiert, dass der aktuelle Umgang mit dem Ultima-Ratio-Prinzip des Strafrechts bricht und die Gerichte mit Bagatellfällen überlastet.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Seine Reformvorschläge sollen die Justiz entlasten, ohne die Ahndung schwerer Verstöße aufzuweichen. Strafverfahren wären demnach weiterhin in bestimmten Konstellationen möglich – insbesondere bei Schwarzfahren im Fernverkehr. Die Debatte spiegelt grundsätzliche Fragen nach der Verhältnismäßigkeit staatlicher Sanktionen wider.

Quelle