Regensburg lockert Solaranlagen-Regeln für denkmalgeschützte Ganghofersiedlung
Ida LangRegensburg lockert Solaranlagen-Regeln für denkmalgeschützte Ganghofersiedlung
Neue Regeln erlauben nun Solaranlagen in der denkmalgeschützten Ganghofersiedlung in Regensburg
Die überarbeitete Gestaltungssatzung legt strenge Vorgaben fest, wo und wie Anwohner Solarmodule anbringen dürfen. Bevor mit den Arbeiten begonnen wird, ist eine Genehmigung erforderlich.
Seit der letzten Änderung im Jahr 2020 wurden in dem Gebiet keine Solaranlagen an Anbauten installiert.
Solarpaneele und -kollektoren dürfen nun an Hauptgebäuden montiert werden – allerdings nur mit einer Denkmalschutzgenehmigung. Sie müssen spezifische Gestaltungsvorschriften erfüllen, darunter Farbgebung und Platzierung. Die Module und ihre Rahmen müssen entweder zur Dachdeckung passen oder vollständig schwarz sein.
Bei Satteldachächern sind Solardachziegel in "gealtertem Grau" ohne Einschränkungen zulässig. Andere Solarmodule sind erlaubt, sofern sie sich optisch in das Dachbild einfügen. Flach- oder Walmdächer dürfen in bestimmten Zonen Installationen mit einer Höhe von bis zu einem Meter tragen.
Balkonanlagen sind auf vertikale Paneele beschränkt, die an der Brüstung ausgerichtet und in Schwarz gehalten sein müssen. Sie dürfen die Balkonbegrenzung nicht überschreiten. An Anbauten dürfen Solaranlagen nicht über die Dachgeschosshöhe hinausragen.
Freistehende Solaranlagen an Gebäuden, Außenwänden oder Fassaden bleiben verboten. Alle neuen Anlagen müssen zudem brandschutztechnische und weitere rechtliche Anforderungen erfüllen.
Die Regelungen sollen den Denkmalschutz mit der Nutzung erneuerbarer Energien in Einklang bringen. Anwohner müssen vor der Installation von Solarmodulen strenge Gestaltungs- und Platzierungsvorgaben einhalten. Jede Maßnahme erfordert eine Genehmigung im Rahmen des Denkmalschutzverfahrens.






