Sachsen-Anhalt: 976 Geschlechtsänderungen dank neuem Selbstbestimmungsgesetz
Mila MüllerSachsen-Anhalt: 976 Geschlechtsänderungen dank neuem Selbstbestimmungsgesetz
Ein neues Gesetz in Sachsen-Anhalt erleichtert es Menschen, ihr rechtliches Geschlecht zu ändern. Seit November 2024 haben 976 Personen ihre Einträge auf Grundlage des Selbstbestimmungsgesetzes aktualisiert. Die Reform stößt sowohl auf Zustimmung als auch auf Forderungen nach weiteren Anpassungen.
Das Gesetz schafft langwierige Begutachtungen ab und ermöglicht es Einwohnerinnen und Einwohnern, ihre Geschlechtseintragung mit weniger Hürden zu ändern. Laut dem Fachverband der Standesämter funktioniert die Neuregelung bisher gut. Nur ein Verdachtsfall auf Missbrauch wurde gemeldet.
Die Mehrheit der Antragstellenden waren Erwachsene. Der AfD-Abgeordnete Gordon Köhler wies darauf hin, dass etwa 40 der 976 Fälle Minderjährige betrafen, wobei die genaue Zahl vertraulich bleibt. Bei den meisten Änderungen von unter 18-Jährigen handelte es sich um eine Umstellung von weiblich zu männlich.
Eine kleine Gruppe – insgesamt vier Personen – nahm eine zweite Änderung ihres Eintrags vor. Allerdings wurden die genauen Umstände dieser Fälle nicht dokumentiert. Nun diskutiert der Verband mögliche Nachbesserungen des Gesetzes. Ein Vorschlag sieht vor, dass Personen, die während ihrer Registrierung als männlich Straftaten begangen haben, fünf Jahre warten müssen, bevor sie ihren Eintrag erneut ändern dürfen.
Das Selbstbestimmungsgesetz hat die Änderung des Geschlechtseintrags für Hundert Menschen vereinfacht. Zwar wird die Reform überwiegend positiv aufgenommen, doch prüfen Behörden mögliche Ergänzungen, um Bedenken auszuräumen. Die Auswirkungen und die Fairness des Gesetzes werden weiterhin beobachtet.






