Tesla-Kauf in der Schweiz endet mit 9.600 Euro Strafe für Deutschen
Ein in der Schweiz gekaufter Tesla Model S führt zu hohem Bußgeld für seinen deutschen Besitzer
Ein 37-jähriger Autofahrer aus dem Landkreis Waldshut muss nun mit einem empfindlichen Bußgeld und einem Strafverfahren rechnen, weil er sein in der Schweiz erworbenes Fahrzeug nicht bei den deutschen Behörden angemeldet hatte. Zollbeamte stoppten den Wagen am 13. August 2025 auf der A96 bei Weißenberg.
Der Vorfall begann, als Zollbeamte aus Lindau den Tesla auf der Autobahn kontrollierten. Der Fahrer hatte das Fahrzeug für 29.000 Schweizer Franken gekauft, die Einfuhr jedoch nicht deklariert. Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass nachträglich Einfuhrabgaben zu entrichten waren.
Der Mann wurde umgehend mit rund 9.600 Euro an ausstehenden Zollgebühren belastet, die er sofort beglich. Aufgrund der Schwere des Falls wurde die Angelegenheit an die Strafsachenstelle des Hauptzollamts Ulm weitergeleitet.
Offizielle Statistiken zu nicht deklarierten Fahrzeugimporten aus der Schweiz für das Jahr 2024 lagen nicht vor.
Dem Fahrer drohen nun mögliche rechtliche Konsequenzen wegen des Zollverstoßes. Der Fall unterstreicht die Risiken, die mit der Nichtanmeldung importierter Fahrzeuge verbunden sind. Die Behörden bestätigten, dass die Ermittlungen noch andauern.






