20 March 2026, 20:01

Aggressiver 45-Jähriger beleidigt und bespuckt Bundespolizisten in Nürnberg

Zwei Polizisten in Einsatzausrüstung atmen gelben Rauch aus, während sie neben einer Wand mit Text auf einer Tafel stehen.

Aggressiver 45-Jähriger beleidigt und bespuckt Bundespolizisten in Nürnberg

Ein 45-jähriger Deutscher ist am Donnerstagnachmittag am Nürnberger Hauptbahnhof festgenommen worden, nachdem er Bundespolizisten verbal beleidigt und angespuckt hatte. Die Auseinandersetzung begann, als Beamte auf Meldungen reagierten, wonach der Mann eine Frau in der Nähe des östlichen Stationsausgangs belästigt haben soll.

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Der Vorfall eskalierte, nachdem der Mann die Frau außerhalb des Bahnhofs angeblich belästigt hatte. Als die Polizisten ihn ansprachen, flüchte er zunächst, wurde jedoch schnell gestellt. Bei der Festnahme zeigte er sich aggressiv: Er zeigte den Beamten den Stinkefinger, bedrohte sie und spuckte ihnen vor die Füße.

Während des Handgemenges erlitt ein Polizist eine leichte Schürfwunde am Finger. Der Verdächtige schrie weiterhin Beleidigungen, lehnte medizinische Hilfe ab – obwohl er über Gesichtsschmerzen klagte – und wurde schließlich fixiert, mit einer Spuckhaube versehen und in die Dienststelle der Bundespolizeiinspektion Nürnberg gebracht.

Ein weiterer Mann, der im Zusammenhang mit der ursprünglichen Belästigungsmeldung befragt worden war, wurde ohne Anklage wieder auf freien Fuß gesetzt. Der 45-Jährige, der der Polizei bereits wegen früherer Diebstahls- und Drogendelikte bekannt ist, blieb bis gegen 20 Uhr in Gewahrsam, bevor er entlassen wurde. Nun muss er sich wegen Beleidigung von Amtsträgern verantworten.

Offizielle Statistiken zu ähnlichen Vorfällen gegen Bundespolizisten im vergangenen Jahr liegen nicht vor.

Die Ermittlungen gegen den Mann wegen seines Verhaltens gegenüber den Beamten laufen weiter. Zwar wurde er aus der Haft entlassen, doch könnten ihm noch Anklagen wegen der verbalen und körperlichen Angriffe drohen. Die leichte Verletzung des Polizisten wurde dokumentiert, eine weitere medizinische Behandlung war jedoch nicht erforderlich.

Quelle