Landtag gibt grünes Licht für leichteres Wolfsjagen in Bayern - Bayerns neues Jagdgesetz: Wölfe freigegeben, Rehjagd vorgezogen
Bayern reformiert Jagdgesetz – mehr Spielraum bei Wölfen, Goldschakalen und Rehen
Bayern hat sein Jagdrecht grundlegend überarbeitet und damit weitreichende Änderungen für Wölfe, Goldschakale und Rehe beschlossen. Der Landtag verabschiedete Reformen, die Wölfe nun als jagdbare Wildart einstuft und so in bestimmten Gebieten eine leichtere Bejagung ermöglicht. Gleichzeitig beginnt die Jagdzeit auf Rehe künftig früher, um den veränderten Vegetationsmustern im Frühling Rechnung zu tragen.
Das neue Gesetz, das 2023 in Kraft trat, markiert einen deutlichen Kurswechsel in der bayerischen Wolfspolitik. Bisher streng geschützt, hat sich der Bestand der Tiere seit der Lockerung mehr als verdoppelt – von rund 20 Rudeln im Jahr 2023 auf über 40 Anfang 2026. Die Wölfe breiten sich dabei in neue Regionen aus, darunter Oberbayern und Franken.
Künftig dürfen Wölfe in Gebieten, in denen sie Nutztiere bedrohen, gezielt entnommen werden, bleiben aber ansonsten unter Schutz. Die Reform räumt zudem Jägern und Grundbesitzern mehr Mitspracherecht bei der Bejagung von Rehen ein. Parallel dazu wurde der Beginn der Rehjagd auf Mitte April vorverlegt, da die Vegetation im Frühling früher einsetzt.
Umweltverbände wie der Bund Naturschutz üben scharfe Kritik. Sie warnen, dass die Lockerung der Jagdregeln langfristig Wälder schädigen und Ökosysteme aus dem Gleichgewicht bringen könnte.
Die Reformen geben Jägern und Grundeigentümern mehr Flexibilität im Wildtiermanagement. Während Wölfe in Konfliktgebieten leichter bejagt werden dürfen, passt sich die Rehjagd den veränderten jahreszeitlichen Bedingungen an. Welche langfristigen Folgen die Neuregelungen für Bayerns Ökosysteme haben, bleibt jedoch abzuwarten.






