Baywa AG erhält 93-Prozent-Zustimmung für Finanzrestrukturierung nach StaRUG
Greta SchulzBaywa AG erhält 93-Prozent-Zustimmung für Finanzrestrukturierung nach StaRUG
Baywa AG erhält breite Zustimmung für Finanzrestrukturierung nach StaRUG
Die Baywa AG hat für ihren Restrukturierungsplan im Rahmen des deutschen StaRUG-Verfahrens starke Rückendeckung erhalten. Wie das Unternehmen mitteilte, stimmten 93,2 Prozent der Gläubiger für den Vorschlag. Der Schritt folgt auf monatelange Verhandlungen und die Entscheidung, den Verkauf einer Mehrheitsbeteiligung an der Tochtergesellschaft für erneuerbare Energien, Baywa r.e., nicht weiterzuverfolgen.
Der Restrukturierungsplan erhielt überwältigende Unterstützung von rund 300 Finanzgläubigern. Diese stimmten einer Verlängerung der Kredite bis zum 31. Dezember 2028 zu – ohne dass Schuldenerlasse erforderlich wären. Auch die Aktionäre müssen keine Kapitalherabsetzung befürchten, da das Finanzierungskonzept solche Maßnahmen nicht vorsieht.
Ursprünglich hatte Baywa Anfang dieses Jahres geprüft, einen 51-Prozent-Anteil an Baywa r.e. an Energy Infrastructure Partners zu verkaufen. Das Unternehmen zog sich jedoch später aus den Verhandlungen zurück, nachdem zusätzliche Finanzierungszusagen gesichert werden konnten. Der Restrukturierungsprozess bleibt nun auf Kurs; die endgültige Bestätigung durch das Amtsgericht München steht noch aus.
Parallel dazu hat Baywa eine Kapitalerhöhung von bis zu 201,6 Millionen Euro beschlossen. Vorstandsvorsitzender Frank Hiller bezeichnete das Ergebnis der Restrukturierung als ein positives Signal für Kunden und Lieferanten. Die Verfahren betreffen ausschließlich die Baywa AG; die Tochtergesellschaften bleiben unberührt.
Unterdessen veröffentlichte die Bundesnetzagentur kürzlich ein FAQ zu Netzanbindungen für Großspeicherbatterien – eine Entwicklung, die nicht mit der Restrukturierung von Baywa in Verbindung steht.
Die Zustimmung zum Restrukturierungsplan markiert einen wichtigen Schritt für die finanzielle Stabilität von Baywa. Mit verlängerten Kreditlaufzeiten und ohne Zwangsabschreibungen will das Unternehmen seine Position langfristig stärken. Die endgültige gerichtliche Bestätigung wird die Vereinbarung mit den Gläubigern besiegeln und den Weg für die geplante Kapitalerhöhung ebnen.






