BGH bestätigt Schiedsspruch im Valsartan-Skandal zugunsten von Hexal und Sandoz
Finn KleinBGH bestätigt Schiedsspruch im Valsartan-Skandal zugunsten von Hexal und Sandoz
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen Schiedsspruch bestätigt, der die Pharmaunternehmen Hexal und Sandoz in einem langjährigen Rechtsstreit mit einem chinesischen Lieferanten begünstigt. Der Fall geht auf den Valsartan-Verseuchungsskandal von 2018 zurück, der zu flächendeckenden Rückrufen von Blutdruckmedikamenten in 23 Ländern führte.
Der Streit begann im Juni 2018, als verunreinigte Valsartan-Generika Hexal und Sandoz dazu veranlassten, 2.308 Chargen des Medikaments zurückzurufen. Die Unternehmen reichten später Klage ein und beantragten im April 2020 Schadensersatz in Höhe von über 8,6 Millionen US-Dollar sowie weitere 12,2 Millionen US-Dollar für künftige Haftungsansprüche.
Der chinesische Lieferant focht das Schiedsverfahren an und argumentierte, dass einzelne Kaufaufträge nicht unter die Schiedsklausel des Rahmenliefervertrags fielen. Der BGH entschied jedoch, dass diese Aufträge sehr wohl vom übergeordneten Vertrag abgedeckt seien und das Schiedsabkommen damit gültig sei. Das Gericht wies zudem Vorwürfe ungleicher Verhandlungsmacht zurück und stellte fest, dass die Interessen der Tochtergesellschaften während der Verhandlungen angemessen vertreten worden seien.
Mit der Entscheidung des BGH ist der Schiedsspruch nun rechtskräftig und unterstreicht die vertraglichen Verpflichtungen des Lieferanten. Das Urteil bestätigt, dass Hexal und Sandoz Anspruch auf Entschädigung für die finanziellen und betrieblichen Folgen des Rückrufs des verunreinigten Valsartans haben. Der Fall schafft einen Präzedenzfall dafür, wie künftig ähnliche Streitigkeiten über Haftungsfragen in Lieferketten entschieden werden könnten.






