08 April 2026, 08:02

Brandenburgs Justiz verbietet religiöse und politische Symbole in Gerichtsgebäuden

Titelblatt der ersten Auflage der deutschen Verfassung mit einer Adlerillustration und Text sowie einer Darstellung einer Person, die die deutsche Regierung darstellt.

Brandenburgs Justiz verbietet religiöse und politische Symbole in Gerichtsgebäuden

Brandenburg plant Neutralitätsgesetz: Religiöse und politische Symbole in Gerichten sollen verboten werden

Brandenburg bereitet die Einführung eines Neutralitätsgesetzes vor, das religiöse und politische Symbole in Gerichtsgebäuden untersagt. Die geplanten Regelungen zielen darauf ab, jeden Anschein von Befangenheit bei Richtern und Staatsanwälten zu vermeiden. Sichtbare Kopftücher, Kippas und Kreuze wären während gerichtlicher Verfahren nach dem neuen Gesetz verboten.

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Die rot-schwarze Koalitionsregierung des Landes treibt das Vorhaben voran und beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 als rechtliche Grundlage. Behördenvertreter argumentieren, dass die Maßnahme das öffentliche Vertrauen in gerichtliche Entscheidungen stärken werde, indem sichergestellt wird, dass diese ausschließlich auf rechtlicher Basis und nicht aufgrund persönlicher Überzeugungen gefällt werden.

Nach den geplanten Bestimmungen wäre es Richtern und Staatsanwälten untersagt, Kleidung oder Symbole zu tragen, die religiöse oder politische Zugehörigkeiten erkennen lassen. Das Justizministerium in Potsdam hat bisher noch keinen Zeitpunkt für den Beginn des Gesetzgebungsverfahrens genannt.

Stephan Kirschnick, Vorsitzender des Brandenburgischen Richterbundes, unterstützt das Gesetz. Er schlägt vor, die Regelung auch auf Laienrichter auszuweiten und sogar sichtbare Tattoos einzubeziehen, die auf mögliche Voreingenommenheit hindeuten könnten. Die Zustimmung des Verbandes folgt auf jahrelange Debatten in Deutschland über religiöse Symbole bei Beamten – insbesondere bei muslimischen Lehrerinnen und Richterinnen.

Das Ministerium betont, dass das Gesetz dem Grundsatz der Unparteilichkeit dienen solle. Durch den Verzicht auf sichtbare Zeichen persönlicher Überzeugung hofft die Landesregierung, die Vorstellung zu stärken, dass Urteile allein auf der Grundlage von Gerechtigkeit gefällt werden.

Sollte das Gesetz verabschiedet werden, würde es eine deutliche Veränderung im brandenburgischen Justizsystem bedeuten. Richter, Staatsanwälte und möglicherweise auch Laienrichter müssten sich während der Verhandlungsführung an strengere Kleidervorschriften halten. Der Schritt spiegelt die anhaltende bundesweite Diskussion über das Verhältnis zwischen persönlicher Ausdrucksfreiheit und öffentlicher Neutralität im juristischen Berufsstand wider.

Quelle