Bundesjustizministerium will Schöffenbewerber strenger prüfen – AfD lehnt Pläne ab
Finn KleinBundesjustizministerium will Schöffenbewerber strenger prüfen – AfD lehnt Pläne ab
Das Bundesjustizministerium plant schärfere Überprüfungen für Schöffenbewerber. Geplant sind Änderungen im Gerichtsverfassungsgesetz, um sicherzustellen, dass nur Personen mit demokratischer Grundhaltung das Amt ausüben können. Der Vorstoß folgt Forderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nach strengeren Kontrollen.
Günter Krings, stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion, schlug ein bundesweit einheitliches Prüfverfahren für alle Kandidaten vor. Zudem soll das Bundesamt für Verfassungsschutz in die Auswahl einbezogen werden. Das Ministerium prüft nun Anpassungen, darunter die Verpflichtung zu schriftlichen Ehrenerklärungen der Bewerber.
Die AfD lehnt die Pläne ab. Tobias Matthias Peterka, rechtspolitischer Sprecher der Partei, argumentiert, die bestehenden Regelungen seien ausreichend. Gleichzeitig betont die AfD, dass ihrer Ansicht nach alle Richter die demokratischen Grundsätze Deutschlands wahren müssten.
Ziel des Ministeriums ist es, Bewerber, die demokratische Werte ablehnen, künftig per Gesetz auszuschließen. Die geplanten Änderungen sollen für alle zukünftigen Schöffenwahlen gelten. Die Debatte zeigt unterschiedliche Auffassungen darüber, wie die Unabhängigkeit der Justiz gewahrt werden kann.
