Bundeswettbewerbsbehörde verklagt dm wegen Medikamenten-Versandhandels über tschechische Apotheke
Ida LangBundeswettbewerbsbehörde verklagt dm wegen Medikamenten-Versandhandels über tschechische Apotheke
Bundeswettbewerbsbehörde verklagt Drogeriekette dm
Die deutsche Wettbewerbsbehörde hat rechtliche Schritte gegen die Drogeriemarktkette dm eingeleitet. Die beim Landgericht Karlsruhe eingereichte Klage richtet sich gegen den Versandhandel des Unternehmens mit rezeptfreien Medikamenten. Die Behörde wirft dm vor, durch die Ausnutzung einer rechtlichen Grauzone gegen deutsche Arzneimittel- und Apothekengesetze zu verstoßen.
Kern des Streits ist die Praxis von dm, Rezeptbestellungen deutscher Kunden über eine hauseigene tschechische Online-Apotheke abzuwickeln. Die Wettbewerbsbehörde argumentiert, dieses Modell verletze die Vorschriften zur Unabhängigkeit und Eigentumsstruktur von Apotheken, die eine strikte Trennung vom Einzelhandel vorschreiben. Selbst in stationären Filialen wäre ein separater „Apothekenbereich“ demnach unzulässig – diese Regeln müssten daher auch im Online-Handel gelten.
Zudem wirft die Behörde dm vor, den Verbraucherschutz zu untergraben, indem apothekenpflichtige Medikamente mit herkömmlichen Drogerieartikeln vermischt werden. Der Fall habe laut Behörde weitreichende Bedeutung für das deutsche Arzneimittelversorgungssystem. Das Urteil wird zeigen, ob solche Geschäftsmodelle für andere Händler rechtlich und wirtschaftlich tragfähig bleiben.
Sollte die Klage erfolgreich sein, könnte dm gezwungen werden, seinen Versandhandel umzustrukturieren oder sogar vollständig einzustellen. Die Entscheidung des Gerichts könnte zudem Präzedenzcharakter für andere Unternehmen haben, die sich in ähnlichen regulatorischen Grauzonen bewegen.
Das Verfahren wird klären, ob das Vorgehen von dm mit dem deutschen Recht vereinbar ist. Händler in ganz Deutschland verfolgen den Prozess mit großer Aufmerksamkeit, da das Urteil den Online-Verkauf rezeptfreier Medikamente nachhaltig prägen könnte. Der Fall wird derzeit vom Landgericht Karlsruhe geprüft.






