dbb wirft Besoldungsreform Verfassungswidrigkeit vor – Streit um Gehaltsgerechtigkeit
Mila Müllerdbb wirft Besoldungsreform Verfassungswidrigkeit vor – Streit um Gehaltsgerechtigkeit
Der dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) hat umfangreiche Überarbeitungen der von der Bundesregierung geplanten Besoldungsreform für Bundesbedienstete gefordert. Zwar unterstützt der Verband grundsätzlich das Vorhaben einer Reform, kritisiert jedoch zentrale Teile des Entwurfes als verfassungswidrig. Im Fokus der Kritik stehen Einkommensungleichheiten sowie Änderungen bei der Gehaltsberechnung für Neueinstellungen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte kürzlich Pläne vorgestellt, die Einstiegsgehälter im öffentlichen Dienst zu erhöhen. Dem Entwurf zufolge sollen neue Beamte künftig in die zweite statt in die erste Besoldungsstufe eingruppiert werden. Zudem entfällt die bisherige Annahme des „Alleinverdiener-Modells“ – stattdessen wird ein geschätztes Partnereinkommen von 20.000 Euro pro Jahr in die Berechnung einbezogen.
Der dbb übt scharfe Kritik an den geplanten Änderungen. Der Verband wirft der Reform vor, gegen zwei verfassungsrechtliche Grundsätze zu verstoßen: das Leistungsprinzip und die Differenzierungsregel. Laut einer Analyse des dbb erfülle die vorgesehene Gehaltslücke von 1,6 Prozent zwischen den Besoldungsgruppen B3 und B4 nicht die erforderlichen Standards für die B-Skala.
Auch Vertreter aus dem öffentlichen Dienst melden Bedenken an. Sie argumentieren, dass die Neuregelungen ihr Recht auf angemessene Bezahlung unzulässig einschränken. Der dbb pocht auf eine vollständige Überprüfung der Einkommensabstände, insbesondere für Beamte der B-Besoldung, die im Vergleich zu Angestellten der A-Besoldung geringere Erhöhungen erhalten sollen.
Auf Anfrage äußerte sich das Bundesinnenministerium nicht zu den Vorwürfen bezüglich der Differenzierung in der B-Skala.
Die Forderungen des dbb unterstreichen die Spannungen um die geplante Besoldungsreform. Sollten die Einwände bestehen bleiben, könnte der Gesetzentwurf auf rechtliche Hürden stoßen. Der Verband besteht darauf, dass die endgültige Fassung mit den verfassungsmäßigen Grundsätzen der Besoldung vereinbar sein und eine faire Behandlung aller Besoldungsgruppen gewährleisten muss.






