10 May 2026, 06:02

Deutschland will Femizide und geschlechtsspezifische Morde härter bestrafen

Gruppe von Menschen in einem Gerichtssaal sitzend, mit einem Mann in einem Anzug und zwei Frauen in legerer Kleidung nebeneinander sitzend, Bänke im Hintergrund sichtbar.

Deutschland will Femizide und geschlechtsspezifische Morde härter bestrafen

Deutschland plant eine Reform seiner Mordgesetze, um Tötungsdelikte mit geschlechtsspezifischen Motiven stärker zu erfassen. Bisher sehen nur bestimmte Fälle eine lebenslange Freiheitsstrafe vor, während andere Straftaten – etwa Totschlag – mit festen Haftstrafen und einer garantierten Entlassung geahndet werden. Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, dass Verbrechen, bei denen Opfer allein wegen ihres Geschlechts angegriffen werden, künftig als Mord gewertet werden können.

Nach geltendem Recht ist eine Verurteilung wegen Mordes die einzige Möglichkeit, eine lebenslange Haftstrafe zu verhängen. Totschlag hingegen führt zu begrenzten Freiheitsstrafen mit automatischer Entlassung. Einige Tötungen aus Besitzansprüchen oder Kontrollzwang werden bereits als Mord geahndet, doch Schlupflöcher ermöglichen es der Verteidigung, durch verminderte Schuldfähigkeit eine Herabstufung zu Totschlag zu erreichen.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Justizministerin Stefanie Hubig will diese Lücke schließen. Ihr Vorschlag sieht vor, den Mordparagraphen explizit auf Fälle auszudehnen, in denen das Opfer wegen seines Geschlechts getötet wird. Ziel ist es, klarere rechtliche Grundlagen für die Verfolgung sogenannter „Femizide“ und anderer geschlechtsspezifischer Gewalt zu schaffen.

Die geplante Gesetzesänderung folgt auf Kritik, dass die aktuellen Regelungen die Schwere solcher Straftaten nicht ausreichend berücksichtigen. Durch die Präzisierung des Strafgesetzbuchs will die Regierung sicherstellen, dass Tötungen aus Geschlechterhass oder -voreingenommenheit mit derselben Härte bestraft werden wie andere vorsätzliche Morde.

Sollte die Reform verabschiedet werden, könnten geschlechtermotivierte Tötungen künftig mit lebenslangen Haftstrafen geahndet werden. Damit würden solche Fälle den anderen Mordtatbeständen im deutschen Recht gleichgestellt. Die Änderung soll den Opferschutz stärken und ein deutliches rechtliches Signal setzen, wie ernst diese Verbrechen genommen werden.

Quelle