Familienrecht: Reform soll Opfer häuslicher Gewalt besser schützen
Justizministerium schlägt Reform des Familienrechts vor – besserer Schutz für Opfer häuslicher Gewalt
Das Bundesjustizministerium hat eine Reform des Familienrechts vorgeschlagen, um Opfer häuslicher Gewalt besser zu schützen. Nach den Entwurfplänen könnten gewalttätige Eltern künftig selbst dann vom Umgang mit ihren Kindern ausgeschlossen werden, wenn sich die Gewalt nicht direkt gegen das Kind richtete. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) treibt die Verschärfung der Schutzmaßnahmen in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren voran.
Die Reform würde Familiengerichten die Möglichkeit geben, gewalttätigen Eltern den Kontakt zu ihren Kindern zu untersagen. Richter könnten zeitweilige oder dauerhafte Umgangsverbote verhängen, wenn die Gewalt gegen den Partner oder die Partnerin die körperliche Sicherheit des Opfers bedroht. Ziel der Maßnahme ist es, weitere Gefährdungen zu verhindern – insbesondere dann, wenn Kinder die Gewalt miterleben oder indirekt davon betroffen sind.
In weniger schweren Fällen könnten Gerichte statt eines vollständigen Verbots auch begleitete Umgangsregelungen anordnen. Jeder Einzelfall würde individuell geprüft, wobei Art, Schwere und Häufigkeit der Gewalt sowie das Risiko weiterer Vorfälle berücksichtigt würden.
Das Ministerium betont, dass es keine automatischen Umgangsverbote geben werde. Der Ausschluss eines Elternteils aus dem Leben des Kindes bleibe ein letztes Mittel, angesichts der Tragweite einer solchen Entscheidung. Im Mittelpunkt stehe der Schutz des Kindes, zugleich solle aber auch sein Recht gewahrt bleiben, Beziehungen aufrechtzuerhalten – sofern dies sicher möglich ist.
Sollte die Reform verabschiedet werden, würde dies eine deutliche Veränderung darstellen, wie Familiengerichte häusliche Gewalt in Sorgerechtsstreitigkeiten behandeln. Opfer hätten stärkere rechtliche Schutzmöglichkeiten, während Richter klarere Richtlinien für die Einschränkung des Umgangsrechts gewalttätiger Eltern erhielten. Der Entwurf muss nun weitere Prüfungen durchlaufen, bevor er in Kraft treten kann.






