Firma im Landkreis Cham zahlt hohe Strafe wegen jahrelanger Scheinselbstständigkeit
Mila MüllerFirma im Landkreis Cham zahlt hohe Strafe wegen jahrelanger Scheinselbstständigkeit
Ein Unternehmen im Landkreis Cham ist mit einer Geldstrafe belegt worden, nachdem es drei Mitarbeiter fünf Jahre lang illegal als Selbstständige geführt hatte. Die Beschäftigten, die dieselben Aufgaben wie fest angestellte Kollegen ausübten, erhielten keine ordnungsgemäßen Sozialabgaben. Der Fall wurde von Ermittlern aufgedeckt, die sich auf Scheinselbstständigkeit spezialisiert hatten.
Zwischen 2016 und 2021 beschäftigte das Unternehmen drei Monteure auf Basis gefälschter Werkverträge. Statt deren Löhne – insgesamt fast 1,5 Millionen Euro – der Sozialversicherung zu melden, umging das Unternehmen die Abgaben. Durch diese Täuschung sparte das Unternehmen über die Jahre etwa 165.000 Euro ein.
Die Staatsanwaltschaft Regensburg erhob später Anklage gegen den Firmeninhaber wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt. Nach einem Prozess verhängte das Amtsgericht Regensburg eine Geldstrafe in Höhe von 51.150 Euro. Zudem wurde der Inhaber verpflichtet, die ausstehenden Sozialabgaben nachzuzahlen und die Gerichtskosten zu tragen.
Wolfgang Braun, Ermittler bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), betonte die Notwendigkeit, gegen solche Praktiken vorzugehen. Er argumentierte, dass die Aufdeckung von Scheinselbstständigkeit fairen Wettbewerb sichere und die Rechte der Arbeitnehmer schütze.
Das Urteil zwingt das Unternehmen, seine Schulden gegenüber dem Sozialversicherungssystem zu begleichen. Der Fall unterstreicht die anhaltenden Bemühungen, illegale Beschäftigungspraktiken zu bekämpfen. Offizielle bundesweite Statistiken zu ähnlichen Verfahren der letzten Jahre liegen nicht vor.






