Geplanter Apotheken-Streik scheitert an rechtlichen Hürden – Proteste finden anders statt
Ida LangGeplanter Apotheken-Streik scheitert an rechtlichen Hürden – Proteste finden anders statt
Apotheker in ganz Deutschland hatten für den 23. März einen bundesweiten Streik geplant, um höhere Löhne zu fordern und gegen den Niedergang lokaler Apotheken zu protestieren. Die Aktion sollte die Bedeutung der Versorgungsbereitschaft unterstreichen und gleichzeitig für fairere Arbeitsbedingungen kämpfen. Doch rechtliche Hürden zwangen die Protestierenden schnell zu einem Umdenken.
Ursprünglich war vorgesehen, die meisten Apotheken für einen Tag komplett zu schließen – nur Notdienste sollten geöffnet bleiben. Die Apotheker in Baden-Württemberg unterstützten die Schließungen zunächst, erlitten dann aber einen Rückschlag: Das Sozialministerium des Landes erklärte die Aktion für rechtswidrig. Daraufhin zog die Landesapothekerkammer ihre offizielle Aufforderung zur Schließung zurück.
Laut einer allgemeinen Verfügung durften Apotheken den Rest des Tages dennoch legal schließen, wenn sie am 23. März mindestens drei Stunden geöffnet hatten. Wer diese Option wählte, musste die Kammer elektronisch informieren. Die endgültige Entscheidung lag bei jedem Apothekenleiter.
Da flächendeckende Schließungen nicht mehr unterstützt wurden, rief der Verband die Mitglieder dazu auf, ihre Solidarität auf andere Weise zu zeigen. Vorschläge waren etwa die Einladung der Presse, die Bereitstellung eingeschränkter Dienstleistungen über Notfallschalter oder symbolische Gesten wie das Tragen von Warnwesten oder das Abdunkeln der Beleuchtung.
Aus dem geplanten Vollstreik wurde so eine Mischung aus eingeschränkten Öffnungszeiten und symbolischen Aktionen. Die Apotheker wollen ihre Forderungen dennoch in den Fokus rücken – wenn auch im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Wie viel Wirkung die Proteste entfalten, hängt nun davon ab, wie viele Apotheken sich an den angepassten Maßnahmen beteiligen.






