Gericht ebnet Stada-Aktionären Weg für Millionen-Entschädigung nach Übernahme
Ida LangGericht ebnet Stada-Aktionären Weg für Millionen-Entschädigung nach Übernahme
Jahrealter Rechtsstreit um Stada-Übernahme nimmt neue Wendung nach aktuellem Gerichtsurteil
Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hat die Berufung des Unternehmens zurückgewiesen und damit ehemaligen Aktionären den Weg für weitere Entschädigungsforderungen geebnet. Die Entscheidung folgt früheren Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH), die ebenfalls zugunsten der Anleger ausfielen.
Im Mittelpunkt des Falls steht die Übernahme von Stada durch die Private-Equity-Gesellschaften Bain Capital und Cinven im Jahr 2017, die ihre Anteile später veräußerten. Der in London ansässige Investor CapVest Partners hält mittlerweile 68 Prozent des Unternehmens, während Bain und Cinven gemeinsam noch 31 Prozent besitzen. Die Unternehmensführung verfügt über einen Anteil von 1 Prozent.
Das OLG wies die Berufung der Stada-Holdinggesellschaft Nidda ab und bestätigte, dass die Ansprüche der Aktionäre nicht verjährt seien. Das Gericht urteilte, dass die bloße Kenntnis von Pressemitteilungen nicht ausreiche, um rechtliche Schritte zu unterbinden. Dies steht im Einklang mit früheren Entscheidungen des BGH, der ebenfalls ehemalige Investoren unterstützte.
Zu den Klägern gehört ein luxemburgischer Vermögensverwalter, der 4,7 Millionen Euro fordert – die Differenz von 8,15 Euro pro Aktie. Ein weiterer Privatanleger verlangt knapp 140.000 Euro zuzüglich Zinsen seit August 2017. Insgesamt harren noch 44 ähnliche Fälle einer Entscheidung durch das OLG.
Bain und Cinven stiegen nach acht Jahren bei Stada aus und beendeten damit ihre Beteiligung am Streit. Das jüngste Urteil lässt die Tür für weitere Ausgleichszahlungen an Aktionäre offen, die geltend machen, im ursprünglichen Deal zu wenig erhalten zu haben.
Die Entscheidung bedeutet, dass ehemalige Stada-Aktionäre ihre Klagen auf zusätzliche Zahlungen weiterverfolgen können. Mit 44 noch anhängigen Verfahren setzt das OLG-Urteil einen Präzedenzfall für vergleichbare Forderungen. Die endgültigen Summen hängen von weiteren Gerichtsverfahren und der Berechnung der Aktienkursdifferenz ab.






