Gericht stoppt Böhmermanns Satire über angebliche Russland-Verbindungen
Mila MüllerGericht stoppt Böhmermanns Satire über angebliche Russland-Verbindungen
Ein Münchner Berufungsgericht hat im Fall einer Verleumdungsklage gegen den Sender ZDF und den Satiriker Jan Böhmermann ein Urteil gefällt. Im Mittelpunkt des Streits standen Aussagen in der Sendung ZDF Magazin Royale über angebliche Verbindungen von Arne Schönbohm zum russischen Geheimdienst. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Böhmermanns Äußerungen die Persönlichkeitsrechte Schönbohms verletzt hätten.
Der Rechtsstreit begann, nachdem Schönbohm geltend gemacht hatte, ein Beitrag im ZDF Magazin Royale gefährde die nationale Sicherheit. Er verklagte sowohl den ZDF als auch das Bundesinnenministerium und gab dafür über 60.000 Euro für Anwalts- und Prozesskosten aus. Das Gericht untersagte Böhmermann schließlich, die Behauptung zu wiederholen, Schönbohm habe Kontakte zum russischen Geheimdienst unterhalten.
Gleichzeitig wies das Gericht Schönbohms Forderung nach mindestens 100.000 Euro Schadensersatz zurück. In der Begründung hieß es, sein eigener Anwalt habe im Verlauf des Verfahrens versehentlich die falschen Vorwürfe weiterverbreitet. Der ZDF bedauerte zwar das Urteil, bestritt jedoch, absichtlich den Eindruck erwecken zu wollen, Schönbohm stehe in Verbindung mit ausländischen Geheimdiensten.
Nach der Entscheidung der Vorinstanz hatte der Sender die umstrittene Passage entfernt und die Änderung bekannt gegeben. Nun kündigte der ZDF an, das aktuelle Urteil sorgfältig prüfen zu wollen.
Schönbohm bezeichnete das Urteil als „großen Erfolg“, äußerte sich jedoch enttäuscht darüber, dass ihm keine finanzielle Entschädigung zugesprochen wurde. Der Fall setzt ein Präzedenzurteil zu den Grenzen satirischer Kommentare in Deutschland. Der ZDF bleibt unter Beobachtung, während er die gerichtlichen Feststellungen auswertet.






