11 April 2026, 00:04

Illegale Beschäftigung: Zwei Maler ohne Aufenthaltstitel zu Geldstrafen verurteilt

Roter Stempel mit "Deutsches Reich"-Text auf schwarzem Hintergrund.

Illegale Beschäftigung: Zwei Maler ohne Aufenthaltstitel zu Geldstrafen verurteilt

Zwei Maler, die für ein deutsches Unternehmen arbeiteten, sind zu Geldstrafen verurteilt und zur Ausreise aus dem Land aufgefordert worden, nachdem eine Kontrolle ergeben hatte, dass ihnen die erforderlichen Aufenthaltstitel fehlten. Zollbeamte des Zollamts Regensburg deckten den Verstoß bei einer Routineüberprüfung an ihrem Arbeitsplatz auf.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Die Ermittlungen bestätigten, dass beide Männer – 34 und 43 Jahre alt – ohne die notwendigen Papiere in Deutschland gelebt und gearbeitet hatten. Ihre von Tschechien ausgestellten Aufenthaltstitel waren lediglich vorübergehend gültig und berechtigten nicht zur Beschäftigung in Deutschland.

Die Kontrolle fand in einem örtlichen Malereibetrieb statt, in dem die beiden Beschäftigten tätig waren. Die Behörden stellten schnell fest, dass keiner der Männer über einen deutschen Aufenthaltstitel verfügte – eine zwingende Voraussetzung für eine legale Beschäftigung im Land.

Im Mittelpunkt der Untersuchungen stand, wie lange die beiden in Deutschland geblieben waren und welche Einkünfte sie in dieser Zeit erzielt hatten. Diese Faktoren bestimmten die Höhe der gegen sie verhängten Strafen. Der 34-Jährige musste ein Bußgeld von 2.300 Euro zahlen, während der 43-Jährige mit 300 Euro bestraft wurde.

Aufgrund der Feststellungen wurden beide Arbeiter angewiesen, Deutschland umgehend zu verlassen. Da ihre tschechischen Aufenthaltstitel keine Beschäftigung in Deutschland erlaubten, war ihr Aufenthalt nach deutschem Recht illegal.

Der Fall unterstreicht die strenge Durchsetzung der Aufenthalts- und Arbeitsbestimmungen in Deutschland. Die beiden Maler mussten das Land unverzüglich verlassen, und die Höhe der Geldstrafen richtete sich nach ihren Einkünften und der Dauer ihres Aufenthalts. Ob gegen das beteiligte Unternehmen weitere Sanktionen verhängt werden, haben die Behörden bisher nicht mitgeteilt.

Quelle