28 March 2026, 04:01

Neue Apothekenbelege 2025: Ohne vollständigen Namen keine Steuerersparnis mehr

Plakat mit der Aufschrift "$160 Milliarden die Einsparungen, die Steuerzahler durch die Verhandlung niedrigerer Arzneimittelpreise durch Medicare haben werden" mit einem Logo.

Neue Apothekenbelege 2025: Ohne vollständigen Namen keine Steuerersparnis mehr

Apothekenbelege für das Steuerjahr 2025 erfordern nun den vollständigen Namen des Steuerzahlers, um als medizinische Ausgaben absetzbar zu sein. Diese Änderung folgt dem flächendeckenden Wechsel von den rosafarbenen Papierrezepten zur digitalen E-Rezept-Pflicht Anfang 2024. Die Neuregelung soll die Steuererklärung vereinfachen und gleichzeitig die Einhaltung der neuen Vorschriften sicherstellen.

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Seit Januar 2024 hat Deutschland traditionelle Papierrezepte vollständig durch E-Rezepte ersetzt. Das digitale System ermöglicht es Patienten, Rezepte über ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK), Smartphone-Apps oder ausgedruckte Codes einzulösen. Bis Ende 2025 wurden bereits über eine Milliarde E-Rezepte abgewickelt, sodass die Methode in Apotheken zum Standard geworden ist. Allerdings haben gelegentliche Ausfälle der Telematikinfrastruktur (TI) zu Verzögerungen geführt, was sowohl bei Patienten als auch Apotheken auf Kritik stieß.

Damit ein Beleg steuerlich anerkannt wird, muss er nun neben dem Medikamentennamen, der Rezeptart und dem Zuzahlungsbetrag auch den vollständigen Namen des Steuerzahlers enthalten. Patienten, die ihre Krankenversichertenkarte direkt am Apothekenterminal nutzen, haben ihren Namen automatisch erfasst. Fehlt diese Angabe auf dem Beleg, kann eine korrigierte Version in der Apotheke angefordert werden.

Nicht alle medizinischen Kosten sind steuerlich absetzbar. Nur Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit einer bestimmten Erkrankung stehen und nicht von der Versicherung übernommen werden, können geltend gemacht werden. Das Finanzamt zieht zudem einen Eigenanteil ab, der je nach Gesamteinkommen zwischen ein und sieben Prozent liegt, bevor der Anspruch anerkannt wird. Die Abgabefristen für die Steuererklärung 2025 enden am 31. Juli 2026 für Selbstanmeldende und am 28. Februar 2027 für diejenigen, die einen Steuerberater beauftragen.

Der Umstieg auf E-Rezepte hat zwar Abläufe für Ärzte, Apotheken und Patienten vereinfacht, doch die neuen Belegpflichten bringen für Steuerzahler, die medizinische Ausgaben absetzen möchten, zusätzliche Verantwortung mit sich. Entscheidend wird sein, darauf zu achten, dass der Name korrekt auf den Belegen vermerkt ist, um Probleme bei der Steuererklärung zu vermeiden.

Quelle