Neue Pflicht: Ab Juni brauchen Online-Shops einen Stornierungsbutton
Ab dem 19. Juni ändert sich in Deutschland die Stornierung von Online-Verträgen. Unternehmen müssen dann auf ihren Websites einen gut sichtbar platzierten „Stornierungsbutton“ anzeigen – und das für alle Online-Käufe von Waren, Dienstleistungen, Finanzprodukten und Versicherungen, die dem deutschen Recht unterliegen.
Der Button muss leicht auffindbar sein und mit einer klaren Formulierung wie „Vertrag kündigen“ beschriftet werden. Zudem soll er Verbrauchern ermöglichen, Verträge genauso unkompliziert zu widerrufen, wie sie abgeschlossen wurden. Nach der Nutzung muss das System dem Nutzer umgehend eine Bestätigung in speicherbarer Form – etwa per E-Mail – zukommen lassen.
Grundlage für die Neuregelung ist eine EU-Richtlinie, die in Deutschland bereits in nationales Recht umgesetzt wurde. Andere EU-Länder werden die Vorgabe erst nach eigenen Gesetzesverfahren einführen. Fehlt der Button, kann sich die reguläre 14-tägige Widerrufsfrist auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage verlängern.
Der neue Button ändert nichts am bestehenden 14-tägigen Widerrufsrecht – er sorgt lediglich für einen klareren und schnelleren Prozess für Verbraucher. Unternehmen müssen die Vorgabe bis zum Stichtag umsetzen, andernfalls drohen ihren Kunden längere Kündigungsfristen.






