Neues Gesetz vereinfacht Rezeptabwicklung für Pflegeheime – doch Ärzte zahlen den Preis
Greta SchulzNeues Gesetz vereinfacht Rezeptabwicklung für Pflegeheime – doch Ärzte zahlen den Preis
Neuer Gesetzentwurf ermöglicht direkte Übermittlung von Rezepten an Apotheken
Ein neuer Gesetzentwurf soll Ärztinnen und Ärzten erlauben, Rezepte für Bewohner von Pflegeheimen direkt an Apotheken zu übermitteln. Die Änderung ist Teil des Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) der Bundesregierung. Behörden zufolge wird dies den bürokratischen Aufwand für Pflegeeinrichtungen verringern, für das medizinische Personal jedoch zusätzliche Schritte bedeuten.
Bisher müssen Pflegeheime Rezepte bei Ärzten abholen und an Apotheken weiterleiten. Die neue Regelung vereinfacht diesen Prozess, indem Ärzte E-Rezepte direkt elektronisch übermitteln können. Technische Prüfungen stellen sicher, dass das Pflegeheim weiterhin informiert wird – sofern die Bewohnerin oder der Bewohner nicht widerspricht.
Durch die Umstellung sollen Pflegeheime jährlich rund 5 Millionen Euro einsparen. Gleichzeitig entsteht in Arztpraxen Mehrarbeit, insbesondere bei der Überprüfung von Versorgungsverträgen und der Übermittlung der Rezepte über die sichere Telematikinfrastruktur (TI). Pro E-Rezept wird mit einem zusätzlichen Zeitaufwand von etwa einer halben Minute gerechnet.
Während die Maßnahme die Verwaltungslast für Pflegeheime verringert, entstehen an anderer Stelle neue Kosten. Das Ministerium rechnet mit 9,7 Millionen Euro an zusätzlichen Personalkosten aufgrund des erhöhten Übertragungsaufwands. Nach Abzug der Einsparungen verbleibt eine Nettobelastung von 4,7 Millionen Euro.
Die Lösung ist vorläufig. Eine vollständige Anbindung der Pflegeheime an den Fachdienst ist bis zum 1. Januar 2029 geplant. Ziel der Änderung ist es, die Rezeptabwicklung in Pflegeheimen zu vereinfachen, während ein Teil der Arbeitslast auf die Ärzteschaft verlagert wird. Die Netto-Mehrkosten von 4,7 Millionen Euro spiegeln das Verhältnis zwischen Einsparungen und neuem Verwaltungsaufwand wider. Die Regelung gilt bis zur vollständigen Systemintegration im Jahr 2029.






