Aiwanger will Biberjagd in Bayern erleichtern – trotz strengem Artenschutz

Aiwanger fordert die Bekämpfung von problematischen Bibern - Aiwanger will Biberjagd in Bayern erleichtern – trotz strengem Artenschutz
Bayerns Wirtschafts- und Jagdminister Hubert Aiwanger setzt sich für eine Lockerung der Regeln zur Bejagung von Bibern ein, wenn deren geschützter Status zu lokalen Konflikten führt. Der Vorstoß erfolgt nach jüngsten Änderungen des bayerischen Jagdgesetzes, das nun mehr Ausnahmen für den Umgang mit geschützten Arten wie Bibern, Wölfen und Nutrias vorsieht.
Die Tiere, die nach deutschem Recht streng geschützt sind, gelten seit langem als wichtig für die Förderung der Artenvielfalt und den Hochwasserschutz. Aiwanger argumentiert jedoch, dass ihre Grab- und Dammbautätigkeit Straßen, Felder und andere Infrastruktur gefährden könnte.
Biber leben seit etwa 15 Millionen Jahren in Bayern und unterliegen in ganz Deutschland einem strengen rechtlichen Schutz. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet ihre Bejagung, das Fangen oder Verletzen der Tiere sowie die Zerstörung ihrer Baue oder Dämme. Bisher dürfen nur die Naturschutzbehörden die Beseitigung von Biberdämmen genehmigen.
Aiwangers Plan sieht vor, dass Landkreisverwaltungen die Tötung von Bibern anordnen dürfen, wenn diese die Infrastruktur bedrohen. Er behauptet, unter den richtigen Voraussetzungen gebe es nun 'kaum noch rechtliche Hürden' für die Regulierung ihres Bestands. Die Änderung folgt einer umfassenden Überarbeitung des bayerischen Jagdgesetzes, das voraussichtlich bis 2025 vollständig in Kraft tritt und die Beschränkungen für den Umgang mit bestimmten geschützten Arten lockert.
Obwohl Biber zur Renaturierung von Auenlandschaften beitragen und Lebensräume für seltene Wildtiere schaffen, können ihre Aktivitäten auch Ackerland überfluten oder Flussufer destabilisieren. Aiwanger betont, die neuen Regeln würden Naturschutz und praktische Erfordernisse in Einklang bringen und in Konfliktgebieten schnellere Maßnahmen ermöglichen.
Die bayerische Staatsregierung passt seit einigen Jahren die Artenschutzgesetze an, wobei ähnliche Ausnahmeregelungen für Wölfe, Nutrias und Europäische Hamster vorgeschlagen wurden. Diese Änderungen spiegeln den wachsenden Druck wider, Konflikte zwischen geschützten Tieren und menschlicher Landnutzung zu lösen.
Das überarbeitete Jagdgesetz räumt lokalen Behörden mehr Befugnisse ein, Biber zu bejagen, wenn ihr Vorkommen Infrastruktur gefährdet. Naturschutzverbände haben auf den Politikwechsel noch nicht reagiert, der die Bewirtschaftung der seit langem geschützten Biberpopulation in Bayern grundlegend verändern könnte.
Künftig könnten die Landkreisverwaltungen über Anträge zur Bejagung entscheiden, während die Naturschutzbehörden weiterhin für die Genehmigung von Dammrückbauten zuständig bleiben. Der Schritt markiert eine deutliche Veränderung im Umgang der Region mit Konflikten, die durch streng geschützte Wildtiere entstehen.

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