Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt veganes Mittagessen für Gefangene ab

Admin User
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Ein Stück Fleisch liegt auf einem Tisch.

Urteil: Gefangene in Bayern haben keinen Anspruch auf vegane Kost - Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt veganes Mittagessen für Gefangene ab

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass Gefangene kein Anrecht auf vegane Mittagessen haben, die individuell auf ihre Ernährungsvorlieben zugeschnitten sind. Das Gericht präzisierte, dass zwar vegetarische und laktosefreie Optionen angeboten werden müssen, ein Anspruch auf vegane Verpflegung aus der Gefängnisküche jedoch nicht besteht. Die Entscheidung fällt nach einem Fall, in dem ein nicht namentlich genannter Häftling regelmäßig vegane Mittagessen gefordert hatte. Das Gericht betonte, dass Gefangene zwar die Möglichkeit erhalten müssen, religiösen oder weltanschaulichen Ernährungsgrundsätzen zu folgen – dies umfasse jedoch nicht die Zubereitung veganer Mittagessen durch die Gefängnisküche. In bayerischen Justizvollzugsanstalten werden weiterhin vegetarische und laktosefreie Speisen angeboten. Gefangene, die sich vegan ernähren möchten, müssen zusätzliche vegane Produkte jedoch auf eigene Kosten erwerben. Damit hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof die ernährungsbezogenen Rechte von Gefangenen klargestellt: Zwar müssen religiöse oder ethische Ernährungsbedürfnisse berücksichtigt werden, ein Anspruch auf vegane Verpflegung aus der Gefängnisküche besteht jedoch nicht. Gefangene können eine vegane Ernährung dennoch durch den Eigenkauf entsprechender Produkte umsetzen.