Bundespolizei findet zwei Visum-Verweilende am Memmingen Airport

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Ein Papier mit Illustrationen von Schmetterlingen, Würmern und Text.

Bundespolizei findet zwei Visum-Verweilende am Memmingen Airport

Die Bundespolizeidirektion Memmingen, zuständig für die Ein- und Ausreisekontrollen am Flughafen Allgäu, hat kürzlich zwei Fälle von Visumüberschreitungen bearbeitet. Ein Mann aus Georgien und eine Frau aus dem Kosovo mussten jeweils Konsequenzen tragen, da sie die zulässige Aufenthaltsdauer von 90 Tagen für Nicht-EU-Bürger am Flughafen München und Flughafen Düsseldorf überschritten hatten. Der 28-jährige Georgier hielt sich fast sechs Monate länger als erlaubt in München auf. Die Grenzpolizei entdeckte den Verstoß bei einer Routinekontrolle am Flughafen Memmingen. Daraufhin wurde er zur Hinterlegung einer Sicherheitsleistung verpflichtet, und es wurden strafrechtliche Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Zudem droht ihm ein mehrjähriges Einreiseverbot. Ähnlich erging es einer 19-jährigen Kosovarin, die ihr Visum um fast drei Monate überzogen hatte. Die Behörden, die regelmäßig die Einhaltung der 90-Tage-Regelung für Reisende aus Nicht-Schengen-Staaten am Flughafen München und Flughafen Düsseldorf überprüfen, ahndeten auch ihren Verstoß. Beide Fälle unterstreichen die Bedeutung der Einhaltung der Visabestimmungen. Die Bundespolizeidirektion Memmingen ruft Reisende aus Drittstaaten dazu auf, sich über die 90-Tage-Regelung zu informieren und diese strikt einzuhalten. Verstöße können schwerwiegende Folgen haben – von Einreise- und Aufenthaltsverboten über Sicherheitsleistungen bis hin zu Geldstrafen. Durch regelmäßige Kontrollen am Flughafen Memmingen wird die Einhaltung dieser Vorschriften sichergestellt.