Geretsrieder Stadtrat pausiert Gewerbegebietsentwicklung wegen rechtlicher Bedenken

Admin User
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Eine spärlich bebaute Stadtlandschaft mit wenigen Autos und Gebäuden in der rechten Ecke und einigen anderen Gebäuden in der linken Ecke.

Geretsrieder Stadtrat pausiert Gewerbegebietsentwicklung wegen rechtlicher Bedenken

Der Stadtrat von Geretsried hat sich zum Ziel gesetzt, die Gewerbegebiete im Norden und Osten der Stadt strategisch auszubauen – und sie damit von sozialen Zwecken auszunehmen. Um Rechtssicherheit für die Entwicklung der Gewerbeflächen entlang der Blumenstraße und der Traunreuter Straße zu gewährleisten, hat der Rat bereits erste Schritte eingeleitet. Dazu gehören die Einleitung von Änderungsverfahren sowie die vorläufige Aussetzung von Baumaßnahmen in den betroffenen Gebieten. Allerdings monierte das Landratsamt Unstimmigkeiten zwischen dem Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Blumenstraße. In der Folge musste der Flächennutzungsplan überarbeitet und die Gestaltung des Bebauungsplans neu aufgelegt werden. Während der öffentlichen Auslegungsfrist äußerte das Landratsamt Bedenken zu beiden Gewerbegebieten. Beim Gewerbegebiet Gelting Ost verwies die Behörde auf eine unklare Rechtslage hinsichtlich der Anwendung eines beschleunigten Verfahrens zur Änderung eines bereits beschlossenen, aber noch nicht umgesetzten Bebauungsplans. Der Stadtrat beschloss einstimmig, das laufende Änderungsverfahren inklusive der vorläufigen Baubeschränkungen aufzuheben und den Prozess für das Gewerbegebiet Traunreuter Straße im regulären Verfahren neu zu starten. Ziel des Stadtrats ist es, die rechtlichen Fragen rund um die Gewerbegebiete zu klären und deren strategische Entwicklung voranzutreiben. Dazu soll die rechtliche Grundlage für die geplanten Änderungen geklärt und sichergestellt werden, dass die Vorhaben den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.