Gericht ebnet Weg für Flüchtlingsunterkunft im abgelegenen Heubethof

Admin User
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Eine Innenansicht einer Burg, die Steinpfeiler und Wände mit Fenstern auf der linken Seite zeigt.

Gericht ebnet Weg für Flüchtlingsunterkunft im abgelegenen Heubethof

Bis zu 40 Geflüchtete können nun im Heubethof in Blaichach Unterkunft finden – dies ermöglichte ein jüngstes Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg. Das Gericht lehnte einen Eilantrag ab und erlaubte damit, das abgelegene Gebäude im Gunzesrieder Tal als Unterkunftsstandort zu nutzen. Ursprünglich hatte die Gemeinde Blaichach gegen diese Pläne Widerstand geleistet und einen Eilantrag gestellt, um die Nutzung des Heubethofs zu stoppen. Doch mit der Gerichtsentscheidung ist nun der Weg frei für die Eröffnung der Flüchtlingsunterkunft. Die Einrichtung im Ortsteil Gunzesried Säge wird vorläufig bis zu 40 Geflüchteten ein Zuhause bieten. Die abgelegene Lage des Heubethofs im Gunzesrieder Tal hatte bei den lokalen Behörden zunächst Bedenken ausgelöst. Dennoch hat das Gericht den Standort nun als geeignet für die Unterbringung von Geflüchteten eingestuft. Mit dem Urteil des Augsburger Verwaltungsgerichts wird der Heubethof in Blaichach künftig bis zu 40 Geflüchteten beherbergen. Das bisher von der Gemeinde abgelehnte Gebäude dient nun als vorübergehende Unterkunft und bietet Schutz für Menschen in Not.