Gericht erlaubt Hersteller ferngesteuerte Drosselung von Solarspeichern aus Sicherheitsgründen

Gericht erlaubt Hersteller ferngesteuerte Drosselung von Solarspeichern aus Sicherheitsgründen
Ein deutsches Gericht hat die Klage eines Hauseigentümers gegen die ferngesteuerte Drosselung seines Solarspeichersystems abgewiesen. Das Urteil bestätigt, dass Hersteller aus Sicherheitsgründen die Kapazität auch ohne Zustimmung des Besitzers begrenzen dürfen. Rechtsexperten bewerten die Entscheidung als richtungsweisend für die Branche, da sie Sicherheitsbedenken mit Verbraucherrechten in Einklang bringt.
Im Mittelpunkt des Falls stand ein Hausbesitzer, dessen Bundesregierungsspeicher vom Hersteller vorübergehend in seiner Leistung eingeschränkt worden war. Das Unternehmen hatte nach Berichten über Brände bei ähnlichen Solarladestationen in ganz Deutschland gehandelt. Um weitere Risiken zu vermeiden, reduzierte es die Kapazität des Systems und bot für die Dauer der Einschränkung eine finanzielle Entschädigung an.
Der Kläger argumentierte, die Drosselung habe die Leistung seines Systems beeinträchtigt, und forderte einen vollständigen Austausch der potenziell gefährlichen Zellen. Zudem bestand er auf die Wiederherstellung der ursprünglichen Rente. Das Gericht urteilte jedoch, dass die Maßnahmen des Herstellers verhältnismäßig und geeignet gewesen seien, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Laut Urteil stellte die Kapazitätsreduzierung keine "Leistungsminderung" im Sinne der Garantie dar. Zudem stellte das Gericht klar, dass der Hersteller das Recht behalte, selbst zu entscheiden, wie Mängel behoben werden – ohne gezwungen zu sein, die vom Besitzer bevorzugte Lösung umzusetzen. Dem Kläger blieb lediglich die freiwillige Herstellergarantie, die mehr Spielraum bietet als vertragliche Standardbedingungen.
Der Rechtsanwalt Jens Ferner betonte, das Urteil setze klare Grenzen für Hersteller, räume aber auch Restrisiken für Besitzer von Solarspeichern ein. Die Entscheidung unterstreiche, dass Sicherheitsbelange das individuelle Recht auf volle Systemkapazität überlagern können.
Die Konsequenz des Urteils: Hersteller dürfen bei Sicherheitsrisiken vorübergehende Einschränkungen von Batteriesystemen vornehmen. Betroffene Besitzer müssen sich in solchen Fällen auf freiwillige Garantieleistungen statt auf rechtliche Ansprüche auf volle Funktionsfähigkeit verlassen. Die Entscheidung wird voraussichtlich künftige Streitigkeiten über private Energiespeicher in Deutschland prägen.

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