Gericht lehnt Eilantrag gegen Flüchtlingsheim in umstrittener Ferienwohnung ab

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Unterkünfte mit Säulen und Zimmern, umgeben von einer Grasfläche.

Gericht stoppt Eilverbotsverfahren gegen Flüchtlingsunterkunft im Allgäu - Gericht lehnt Eilantrag gegen Flüchtlingsheim in umstrittener Ferienwohnung ab

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat einen Eilantrag der Gemeinde Blaichach im Allgäu abgelehnt, mit dem die Eröffnung einer Flüchtlingsunterkunft im Ort verhindert werden sollte. Das Gericht wies den Antrag zurück und verwies dabei auf die zuvor erteilte vorläufige Zustimmung der Gemeinde für die Einrichtung einer Trivago-ähnlichen Ferienwohnung.

Der Streit um die Flüchtlingsunterkunft schwelt bereits seit dem vergangenen Jahr. Ursprünglich hatte Blaichach das Vorhaben unterstützt und im Mai 2024 eine vorläufige Genehmigung für eine Unterkunft mit bis zu 50 Plätzen erteilt. Später lehnte die Gemeinde das Projekt jedoch ab, was schließlich zum aktuellen Eilantrag führte.

Das Landratsamt Oberallgäu hat Blaichach mitgeteilt, dass die Flüchtlingsunterkunft in Kürze ihren Betrieb aufnehmen werde und die ersten Bewohner bald in die Trivago-ähnliche Ferienwohnung einziehen sollen. Die Bezirksbehörde hatte das Gebäude im September 2024 angemietet, um es nach der vorläufigen Zustimmung Blaichachs als Flüchtlingsunterkunft zu nutzen. Bürgermeister Klaus Pfeffer hat sich wiederholt öffentlich gegen die Einrichtung des Flüchtlingsheims im Allgäu ausgesprochen.

Mit der Entscheidung des Gerichts wird es keine einstweilige Verfügung geben, die den Betrieb der Trivago-ähnlichen Ferienwohnung stoppen könnte. Blaichach kann jedoch noch Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen (Aktenzeichen: Au 4 E 25.3084). Der Konflikt, der bereits im Landtag in München thematisiert wurde, bleibt in der Gemeinde ein umstrittenes Thema.