Gericht: YouTube-Werbung muss klar als solche gekennzeichnet werden - Gericht zwingt YouTube zu klarerer Kennzeichnung von Werbevideos
Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass YouTube die Kennzeichnung von gesponserten Videos verbessern muss. Der Beschluss erfolgte nach einer Beschwerde über die Werbung einer Brokerage-App, die nicht deutlich genug als bezahlter Inhalt erkennbar war. Die Klage war von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eingereicht worden.
Das Landgericht Bamberg urteilte, dass ein Werbevideo für die Brokerage-App gegen Transparenzvorschriften verstieß. Nach der EU-Verordnung über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) muss Werbung für Zuschauer sofort als solche erkennbar sein. Der im Video eingeblendete Hinweis "Enthält bezahlte Werbung" war jedoch nur zehn Sekunden lang zu sehen – laut Urteil zu kurz.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die aktuelle Kennzeichnung nicht ausreicht, um in Echtzeit Klarheit zu schaffen. Der Fall (Aktenzeichen 1 HK O 19/25) setzt damit einen Präzedenzfall für eine strengere Durchsetzung der Werbetransparenz auf der Plattform.
YouTube hat noch nicht bekannt gegeben, wie es auf das Urteil reagieren wird. Bisher gibt es keine Hinweise darauf, dass Verbraucherschutzorganisationen in anderen europäischen Ländern ähnliche Schritte einleiten.
Die Entscheidung verpflichtet YouTube, gesponserte Inhalte deutlicher als Werbung zu kennzeichnen. Videos, die von Dritten finanziert werden, müssen künftig klarere und dauerhaftere Hinweise tragen. Wie die Plattform mit dem rechtlichen Ergebnis umgeht, steht noch nicht fest.