Grundsteuerreform in Deutschland: Warum Eigentümer, Mieter und Bundesländer rebellieren

Verfassungswidrig? Bundesfinanzhof verhandelt Grundsteuer-Klagen - Grundsteuerreform in Deutschland: Warum Eigentümer, Mieter und Bundesländer rebellieren
Deutschlands umstrittene Grundsteuerreform: Widerstand von Eigentümern, Mietern und Bundesländern
Die neue Grundsteuerreform in Deutschland, die nach der für verfassungswidrig erklärten alten Regelung eingeführt wurde, steht vor erheblichen Herausforderungen. Sowohl Immobilienbesitzer als auch Mieterverbände kritisieren die Reform scharf: Sie werfen ihr vor, pauschale Bewertungen zu hoch anzusetzen und den Finanzämtern zu erlauben, standardisierte Werte für Mieteinnahmen zugrunde zulegen – die in vielen Fällen über den tatsächlichen Marktmieten liegen.
Der Bundesfinanzhof in München verhandelt derzeit Klagen von Eigentümern aus Berlin, Sachsen und Nordrhein-Westfalen, die gegen die Reform vorgehen. Bundesweit haben zudem über 2.000 Grundstücksbesitzer Klage eingereicht.
Die Reform hat zudem eine Spaltung zwischen den Bundesländern vertieft. Fünf Länder – Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen – haben sich entschieden, eigene Grundsteuermodelle umzusetzen, statt das Bundesmodell zu übernehmen. Thüringen und Rheinland-Pfalz lehnen das bundesweite System ebenfalls ab: Thüringen führte ein eigenes Landesmodell ein, um die Steuerlast zu senken, während Rheinland-Pfalz differenzierte kommunale Hebesätze ohne Begründungspflicht zulässt.
Kritiker wie der Haus & Grund Deutschland-Bundesverband und der Bund der Steuerzahler monieren besonders, dass Finanzämter standardisierte Mietwerte ansetzen dürfen, die über den Marktmieten liegen. Betroffen sind auch Mieter, da Vermieter die höheren Grundsteuerkosten auf die Mieten umlegen können.
Die Grundsteuerreform, die das verfassungswidrige alte System ersetzen sollte, gerät zunehmend unter Druck. Angesichts der vielen Klagen und der abweichenden Landesmodelle bleibt ihre Zukunft ungewiss. Die Auswirkungen auf Eigentümer und Mieter unterstreichen die Dringlichkeit einer gerechten und ausgewogenen Grundsteuerregelung.

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