15 March 2026, 20:02

Münchner Gericht stoppt irreführenden Firmennamen eines Versicherungsmaklers

Ein Mann im Anzug und mit Krawatte lächelt in die Kamera und sieht aus wie ein freundlicher Versicherungsmakler vor einem unscharfen Hintergrund.

Münchner Gericht stoppt irreführenden Firmennamen eines Versicherungsmaklers

Ein Münchner Gericht hat einen Versicherungsvermittler verurteilt, weil dieser Kunden durch die Verwendung des Begriffs "Versicherung" in seinem Firmennamen irregeführt hat. Der als Makler eingetragene Vermittler betrieb seine Geschäfte unter "Insurance Services GmbH", machte auf seiner Website jedoch nicht deutlich, dass es sich um einen unabhängigen Vermittler handelt. Das Urteil folgt auf eine Klage des Wettbewerbszentrums wegen irreführender Geschäftspraktiken.

Das Landgericht München I stellte fest, dass die Website des Vermittlers fälschlicherweise den Eindruck erweckte, es handele sich um ein Versicherungsunternehmen und nicht um einen Makler. Dort wurde eine "Pauschalgebühr" für einen umfassenden Versicherungsschutz beworben, ohne klar auf seine Rolle als Zwischenhändler hinzuweisen. Das Gericht berief sich auf § 6 Abs. 1 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz), der die Verwendung versicherungsbezogener Begriffe auf lizenzierte Versicherer und zugelassene Makler beschränkt.

Zwar wurde der Name "Insurance Services GmbH" nicht als durchgehend täuschend eingestuft, doch das Gericht urteilte, dass der Begriff "Versicherung" (im Englischen "Insurance") allein Verbraucher in die Irre führen könne. Es verwies darauf, dass zwar Tochtergesellschaften von Versicherern englische Begriffe wie "Services" nutzen dürfen, dies jedoch den Ansatz des Vermittlers nicht rechtfertige. Seine Gewerbeerlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO (Gewerbeordnung) verpflichtete ihn, seinen Maklerstatus transparent offenzulegen.

Das Wettbewerbszentrum hatte zuvor bereits 15 weitere Versicherungsmakler in Deutschland wegen ähnlicher irreführender Firmennamen abgemahnt. Die meisten Fälle betrafen Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg. Das Gericht verfügte, dass der Vermittler den Begriff "Versicherung" (bzw. "Insurance") nicht mehr verwenden darf, ohne gleichzeitig deutlich auf seine Tätigkeit als Makler hinzuweisen.

Das Urteil unterstreicht die Vorschriften, wie sich Versicherungsvermittler der Öffentlichkeit präsentieren dürfen. Der betroffene Makler muss nun seinen Firmennamen und seine Website anpassen, um weitere rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Der Fall zeigt zudem, dass die Branche weiterhin unter Beobachtung steht, wenn es um täuschende Praktiken im Versicherungssektor geht.

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